Geteilte Entscheidung | Heidelberger Gericht fällt Urteil im Fall Roger Wittmann gegen Hoffenheim

Geteilte Entscheidung | Heidelberger Gericht fällt Urteil im Fall Roger Wittmann gegen Hoffenheim
Geteiltes Urteil | Heidelberger Gericht entscheidet im Fall Roger Wittmann gegen Hoffenheim
Ein Landgericht in Heidelberg hat ein „geteiltes Urteil“ im Rechtsstreit des umstrittenen Spielerberaters Roger Wittmann gegen die TSG 1899 Hoffenheim gefällt.
Ein Landgericht in Heidelberg hat den Rechtsstreit zwischen dem Spielerberater Roger Wittmann, Dirk Mack und der TSG 1899 Hoffenheim entschieden. Das Urteil kippt Teile des Stadionverbots des Vereins, bestätigt jedoch die Beschränkungen für privat genutzte Bereiche. Beide Seiten müssen nun mit möglichen weiteren Berufungen rechnen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die PreZero Arena als öffentlicher Raum gilt und ob Beleidigungen einen Ausschluss von den Vereinseinrichtungen rechtfertigen.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die PreZero Arena der TSG als öffentliche Veranstaltungstätte zu betrachten ist. Demzufolge stellen Beleidigungen gegen Vereinsvertreter keine ausreichende Begründung dar, um Wittmann und Mack den Zutritt zu Spielen zu verwehren. Dieser Teil des Urteils fiel zugunsten der beiden Kläger aus.
Allerdings unterstützte das Gericht auch das Recht des Vereins, seine privat genutzten Räumlichkeiten zu schützen. Wittmann und Mack bleibt der Zutritt zu Vereinszentrale und Trainingsgelände weiterhin verwehrt. Die Entscheidung fällt damit gespalten aus und bietet beiden Seiten Teilerfolge.
Nach der Urteilsverkündung äußerten sich die TSG-Vorstandsmitglieder Dr. Markus Schutz und Jörg Albrecht. Schutz betonte, dass respektvolles Verhalten unverhandelbar sei und Beleidigungen nicht toleriert würden. Albrecht unterstrich diese Haltung und erklärte, der Verein lehne jede Form von Respektlosigkeit oder Verleumdung ab.
Der DFB hat einen rechtlichen Prüfer damit beauftragt, das Urteil zu bewerten. Dieser Schritt soll sicherstellen, dass die Entscheidung mit den Standards der Fußball-Regulierung übereinstimmt, bevor sie endgültig bestätigt wird. Unterdessen bleibt allen Beteiligten – Wittmann, Mack und der TSG – die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Die Entscheidung des Heidelberger Gerichts bedeutet, dass Wittmann und Mack künftig wieder Spiele in der PreZero Arena besuchen dürfen. Ihr Ausschluss von privaten Vereinsbereichen bleibt jedoch bestehen. Das Urteil lässt Raum für weitere rechtliche Schritte und verzögert damit eine mögliche abschließende Klärung des Konflikts.

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