Alles von vorne - Fall von vergifteter Krankenschwester neu aufgerollt

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Ein Blatt Papier mit Schrift darauf.

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Von vorne beginnt der Giftfall mit der angeklagten Krankenschwester

Von vorne beginnt der Giftfall mit der angeklagten Krankenschwester

Von vorne beginnt der Giftfall mit der angeklagten Krankenschwester

  1. Dezember 2025, 12:28 Uhr

Eine 25-jährige Rettungssanitäterin in der Ausbildung steht in Heilbronn erneut vor Gericht.

Der Prozess hatte begonnen, nachdem die Staatsanwaltschaft der Frau vorwarf, mehrfach die Getränke ihrer Kollegen mit starken Medikamenten versetzt zu haben. Die Anklage geht von „tief sitzender Wut“ aus, die durch Kritik an ihrer Arbeit entstanden sein soll. Zudem habe sie die Wirkung der Substanzen auf Menschen beobachten wollen. Einige der betroffenen Sanitäter sollen dadurch in lebensbedrohliche Situationen geraten sein und nur durch Zufall überlebt haben.

Die Angeklagte bestreitet, schweren Schaden anrichten zu wollen, und nennt die Mordvorwürfe „abstoßend“. Ihre Verteidigung führt an, sie habe während der Ausbildung extremem Druck, Mobbing und persönlichen Krisen standgehalten. Unterdessen wurde mit zwei ehemaligen Kollegen bereits ein außergerichtlicher Vergleich erzielt, der tausende Euro Entschädigung sowie eine handschriftliche Entschuldigung der Beschuldigten umfasst. Acht weitere Verhandlungstage sind nun angesetzt, während das Gericht die Beweise und Zeugenaussagen neu prüft. Die Staatsanwaltschaft hält weiterhin daran fest, dass die Angeklagte die möglicherweise tödlichen Folgen ihres Handelns „zumindest vorausgesehen und billigend in Kauf genommen“ habe.

Der Fall wird mit weiteren Anhörungen fortgesetzt, um die Schuld der Angeklagten zu klären. Bei einer Verurteilung drohen ihr erhebliche rechtliche Konsequenzen, wobei die genauen Anklagepunkte noch geprüft werden. Die Entscheidung hängt auch davon ab, ob das Gericht ihre Behauptung, keine Schädigungsabsicht gehabt zu haben, akzeptiert – oder der Argumentation der Anklage folgt, die von einer rücksichtslosen Gefährdung ausgeht.