Smartphone am Steuer: Sprachsteuerung erlaubt – aber nur unter strengen Auflagen

Smartphone am Steuer: Sprachsteuerung erlaubt – aber nur unter strengen Auflagen
Ein aktuelles Urteil in Deutschland hat die rechtliche Nutzung von Smartphones am Steuer präzisiert. Die Entscheidung bestätigt, dass Sprachsteuerungsfunktionen Autofahrerinnen und Autofahrern helfen können, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Gleichzeitig setzen strengere Strafen und neue Kontrollmethoden in ganz Europa ein klares Zeichen gegen Ablenkung im Straßenverkehr.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem richtungsweisenden Urteil die Nutzung von Smartphones am Steuer neu bewertet. Demnach ist die Bedienung eines sicher befestigten Geräts über Sprachbefehle nicht rechtswidrig. Anders verhält es sich beim Halten oder Aufnehmen des Telefons – dies bleibt in Deutschland weiterhin verboten.
Ein kurzer Blick auf den montierten Bildschirm oder die Nutzung der Sprachsteuerung ist nun ausdrücklich erlaubt. Allerdings müssen Fahrende die entsprechende Funktion vor Fahrtantritt in den iOS-Einstellungen unter Bedienungshilfen aktivieren. Rechtsexpertinnen und -experten betonen jedoch, dass selbst die freihändige Bedienung die volle Konzentration auf den Verkehr nicht ersetzt.
Auch die Überwachung wurde in Deutschland verschärft: Systeme wie die Monocam-Kamera erkennen die Nutzung von Handys während der Fahrt. Die Bußgelder für Ablenkung am Steuer sind deutlich gestiegen und liegen in einigen europäischen Ländern bei über 400 Euro. Diese Maßnahmen sind Teil einer europaweiten Initiative, die eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Fahrablenkungen verfolgt.
Bis Ende 2026 dürften Autoclubs Sprachfunktionen als Standard für die rechtlich einwandfreie Smartphone-Nutzung im Fahrzeug empfehlen. Dieser Wandel spiegelt die wachsende Anerkennung wider, dass Sprachsteuerung eine sicherere Alternative zur manuellen Bedienung darstellt.
Das Gerichtsurteil schafft nun klarere Richtlinien für Autofahrende, die ihr Smartphone nutzen. Sprachbefehle bieten eine legale Möglichkeit, mit dem Gerät zu interagieren – vorausgesetzt, das Telefon bleibt befestigt. Doch durch schärfere Strafen und Kontrollsysteme bleibt Vorsicht hinter dem Steuer weiterhin oberstes Gebot.

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