OLG Karlsruhe bestätigt 100.000-Euro-Notarrechnung für Finanzierungsvertrag

OLG Karlsruhe bestätigt 100.000-Euro-Notarrechnung für Finanzierungsvertrag
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe hat Notargebühren in Höhe von fast 100.000 Euro für eine Finanzierungsrunde über 7 Millionen Euro bestätigt. Die Richter stellten klar, dass Notare nicht verpflichtet sind, Mandanten auf kostengünstigere Alternativen hinzuweisen – es sei denn, es gibt Anzeichen dafür, dass die gewählte Rechtsstruktur missverstanden wurde.
Der Streit entstand, als ein Notar zunächst 63.110,85 Euro für die Erstellung und Beglaubigung eines Finanzierungsvertrags in Rechnung stellte. Nach einem späteren Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) folgte eine Nachforderung über 35.832,45 Euro. Die Gesamtkosten wurden auf Basis eines Transaktionsvolumens von rund 35 Millionen Euro berechnet, wobei 27,9 Millionen Euro auf im Vertrag enthaltene Exit-Klauseln entfielen.
Das Urteil schafft eine klare Rechtsprechung zu Notargebühren bei Unternehmensgeschäften. Unternehmen müssen künftig die rechtliche Struktur von vornherein sorgfältig prüfen, da Notare nicht dazu verpflichtet sind, günstigere Lösungen vorzuschlagen. Zudem confirms the decision, that after-the-fact fee adjustments are permissible if justified by subsequent judicial interpretations.

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