Öffentlicher Zugang zum Grundbuchamt in Bad Krozingen endet bis Jahresende

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Luftaufnahme einer Stadt mit Gebäuden, einem Fluss, einem Metallstabzaun im Vordergrund und Text am unteren Bildrand.

Öffentlicher Zugang zum Grundbuchamt in Bad Krozingen endet bis Jahresende

Öffentlicher Zugang zum Grundbuch in Bad Krozingen endet zum Jahreswechsel

Teaser: Der öffentliche Zugang zum Grundbuch in Bad Krozingen wird zum Jahresende eingestellt und steht im Rathaus dann nicht mehr zur Verfügung. Ab Anfang 2026 übernimmt das Grundbuchamt am Amtsgericht Emmendingen diese Aufgaben vollständig. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, schließt die kommunale Grundbuchstelle im Bad Krozingener Rathaus am 31. Dezember. Ab dem 1. Januar können Bürgerinnen und Bürger dort keine Grundbucheinträge mehr einsehen.

Veröffentlichungsdatum: 19. Dezember 2025, 10:48 Uhr

Stichworte: Politik und Gesetzgebung, Innenpolitik, Allgemeine Nachrichten

Artikel: Das Grundbuchamt in Bad Krozingen wird bis Ende 2025 geschlossen. Ab Anfang 2026 werden alle damit verbundenen Dienstleistungen für die Stadt vom Amtsgericht Emmendingen übernommen. Die Änderung ist Teil einer umfassenden Reform in Baden-Württemberg, die bereits 2018 eingeleitet wurde.

Die Schließung des Bad Krozingener Grundbuchamts geht auf eine landesweite Verwaltungsreform aus dem Jahr 2018 zurück. Damals beschloss die Landesregierung, kommunale Grundbuchstellen aufzulösen, um die Verwaltung effizienter zu gestalten. Ab dem 31. Dezember 2025 endet im Bad Krozingener Rathaus der öffentliche Zugang zu Grundbuchakten.

Ab Anfang 2026 übernimmt das Amtsgericht Emmendingen sämtliche Grundbuchangelegenheiten für Bad Krozingen. Allerdings bleibt das Amtsgericht Freiburg für örtliche Grundbuchfragen der Stadt zuständig. Bürgerinnen und Bürger können dann keine Einsicht mehr vor Ort im Rathaus nehmen oder Anträge stellen. Trotz der Schließung bleiben notarielle Beglaubigungen weiterhin über örtliche Notare möglich. Zudem wird nach der Schließung der Stelle ein Online-Antragsverfahren für Grundbuchdienstleistungen eingeführt. Ziel der Umstellung ist es, Doppelstrukturen abzubauen und Ressourcen zu bündeln, da dieselben Leistungen bereits vom Amtsgericht Emmendingen und den Notaren erbracht werden.

Die Änderung bedeutet, dass Anwohner ab 2026 für Grundbuchangelegenheiten das Amtsgericht Emmendingen oder digitale Systeme nutzen müssen. Notarielle Dienstleistungen bleiben davon unberührt und gewährleisten weiterhin die Kontinuität bei rechtlichen Beglaubigungen. Die Umstellung steht im Einklang mit den laufenden Bestrebungen des Landes, Verwaltungsaufgaben zu zentralisieren.