Indiens Machtkämpfe: Warum Gouverneure die Demokratie mit Floor Tests herausfordern
Paul MüllerIndiens Machtkämpfe: Warum Gouverneure die Demokratie mit Floor Tests herausfordern
In Indien kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Gouverneuren und gewählten Volksvertretern, wenn es um die Bildung von Regierungen geht. Besonders umstritten sind Fälle, in denen nach Wahlen gebildete Allianzen ignoriert werden – wie 2017 in Goa und Manipur oder 2018 in Karnataka. Dabei ist das verfassungsrechtliche Prinzip klar: Nur der Plenarsaal des Parlaments darf über die Mehrheit einer Regierung entscheiden. Das indische Verfassungsrecht sieht seit Langem vor, dass allein ein Floor Test – eine Abstimmung im Parlament – die Mehrheit einer Partei oder Allianz verbindlich feststellen kann. Diese Regel wurde durch zahlreiche Urteile des Obersten Gerichtshofs bestätigt, darunter der historische Fall S.R. Bommai gegen die Union von Indien (1994). Damals entschied das Gericht, dass ein Gouverneur die Mehrheit einer Partei nicht eigenständig beurteilen darf. Selbst subjektive Einschätzungen oder der Verdacht auf unethisches Verhalten rechtfertigen keine Auflösung der Versammlung.
Trotz dieser klaren Rechtsprechung halten die Spannungen an. So lud etwa der Gouverneur von Karnataka 2018 die Bharatiya Janata Party (BJP) zur Regierungsbildung ein, obwohl ein nach der Wahl geschmiedetes Bündnis behauptete, über eine stabile Mehrheit zu verfügen. Der Oberste Gerichtshof griff daraufhin ein und ordnete innerhalb von 24 Stunden einen Floor Test an. Ähnlich urteilte das Gericht 2023 im Fall Subhash Desai gegen den Gouverneur von Maharashtra: Interne Parteistreitigkeiten geben dem Gouverneur kein Recht, über die Mehrheit zu entscheiden. Bereits 2016 hatte der Gerichtshof im Fall Nabam Rebia gegen den stellvertretenden Parlamentspräsidenten klargestellt, dass ein Gouverneur den Rat des Ministerrats befolgen muss, solange dieser das Vertrauen des Parlaments genießt.
Die Sarkaria-Kommission hatte zwar eine klare Präferenzreihenfolge für die Regierungsbildung festgelegt, doch in der Praxis wird diese oft missachtet. Der Ermessensspielraum der Gouverneure ist begrenzt und darf nicht den Willen der gewählten Vertreter überstimmen – ein Grundsatz, der in der politischen Realität jedoch immer wieder auf die Probe gestellt wird. Die wiederholten Eingriffe des Obersten Gerichtshofs zeigen, wie brisant das Thema bleibt. Obwohl die Rechtsprechung eindeutig ist, führen politische Machtkämpfe immer wieder zu Verfassungsstreitigkeiten. Die Grundregel bleibt bestehen: Nur die gesetzgebende Versammlung kann durch einen Floor Test verbindlich klären, wer tatsächlich über die Mehrheit verfügt.
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