Härtefallkommission in Baden-Württemberg startet neue Amtszeit mit 5.000 bearbeiteten Fällen

Härtefallkommission in Baden-Württemberg startet neue Amtszeit mit 5.000 bearbeiteten Fällen
Die Härtefallkommission Baden-Württembergs hat ihre neunte Amtszeit mit einem erneuten Fokus auf die Bearbeitung außergewöhnlicher Fälle im Aufenthaltsrecht begonnen. Die Gruppe kam am 22. Oktober 2025 zu ihrer ersten Sitzung zusammen und schrieb damit ein weiteres Kapitel in ihrer fast 20-jährigen Geschichte. Siegfried Lorek, Staatssekretär für Migration, begrüßte die Mitglieder und betonte die Bedeutung ihrer Arbeit bei der Lösung komplexer Einzelschicksale.
Die Kommission wurde ursprünglich 2005 ins Leben gerufen und hat seitdem über 5.000 Anträge bearbeitet. Ihre Arbeitsbelastung schwankte dabei stark: Während sie 2016 mit 610 Neuanträgen einen Höchststand erreichte, sank die Zahl 2018 auf 171. Bis 2024 prüfte das Gremium rund 3.300 Fälle und leitete über 1.200 Anträge an die oberste Einwanderungsbehörde weiter.
Die Härtefallkommission bleibt eine zentrale Instanz bei der Klärung schwieriger aufenthaltsrechtlicher Fragen. Ihr jüngster Bericht und die neue Amtszeit unterstreichen die anhaltende Nachfrage nach ihren Dienstleistungen. Mit mehr als 5.000 bearbeiteten Fällen seit 2005 ist die Kommission weiterhin ein unverzichtbarer Bestandteil des Einwanderungssystems Baden-Württembergs.

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