Bundesverfassungsgericht kippt nicht: Sitzblockaden gegen Rechtsextreme bleiben strafbar

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Menschen auf der Straße mit Plakaten, mit Gebäuden, Bäumen, Laternenmästen und dem Himmel im Hintergrund.

Bundesverfassungsgericht kippt nicht: Sitzblockaden gegen Rechtsextreme bleiben strafbar

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass friedliche Sitzblockaden unter bestimmten Bedingungen strafbar sein können. Das Urteil fällt nach der Verurteilung und Geldstrafe eines Physiotherapeuten, der sich an einer Blockade gegen einen rechtsextremen Aufmarsch in Freiburg beteiligt hatte. Das Gericht befand, dass Paragraf 21 des Versammlungsgesetzes verhältnismäßig sei und nur 'erhebliche Störungen' ahnde, wenn jemand beabsichtige, eine Versammlung zu verhindern, aufzulösen oder auf andere Weise zu vereiteln. Der Physiotherapeut gehörte zur Gruppe widersetzen.com, die Teil des bundesweit aktiven Netzwerks Netzwerk Widersetzen ist. Dieses organisiert Blockaden gegen rechtsextreme Aufmärsche und Veranstaltungen, etwa gegen Treffen der AfD-Jugendorganisation seit Anfang 2024. 2015 hatten Demonstranten sich in Reihen vor den Durchgängen des Freiburger Martinstors niedergelassen und so den Aufmarsch der Piusbruderschaft SSPX gestoppt. Das Gericht wies die Beschwerde zurück und bestätigte die Verurteilung sowie die Strafe von 200 Euro. Zwar stünden Protestierenden Grundrechte zu, doch müssten sie sich an Gesetze halten, die den Schutz anderer gewährleisten, so die Begründung. Die Richter urteilten, dass die betreffende Regelung des Versammlungsgesetzes nicht gegen das Grundgesetz verstoße und der verfassungsrechtliche Schutz für Demonstranten ende, sobald die Polizei eine Blockade auflöse. Der Physiotherapeut hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt und argumentiert, die Strafe verletze sein Recht auf Versammlungsfreiheit. Doch das Urteil bestätigt die Verurteilung und schafft damit einen Präzedenzfall für künftige Proteste, die Versammlungen in Deutschland behindern könnten.

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