Bundesverfassungsgericht entlastet Mitarbeiter bei DSGVO-Haftung – mit einer Ausnahme

Bundesverfassungsgericht entlastet Mitarbeiter bei DSGVO-Haftung – mit einer Ausnahme
Bundesverfassungsgericht klärt Haftungsfrage im Datenschutzrecht
Deutschlands höchstes Gericht hat geklärt, wer nach den Datenschutzbestimmungen rechtlich verantwortlich ist. Am 7. Oktober 2025 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass Beschäftigte in der Regel nicht als „Verantwortliche“ im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten. Dieses Urteil hat Auswirkungen darauf, wie die Haftung in Fällen von Datenmissbrauch durch Mitarbeiter zugeordnet wird.
Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Abgrenzung zwischen einem „Verantwortlichen“ und den Personen, die in dessen Auftrag handeln. Nach der DSGVO tragen Verantwortliche die Hauptverantwortung für die Einhaltung der Vorschriften – etwa in puncto Transparenz, Betroffenenrechte und Sicherheit. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte, dass Beschäftigte in der Regel zur zweiten Kategorie gehören, also im Namen ihres Arbeitgebers und nicht eigenständig agieren.
Das Urteil unterstreicht, dass Arbeitgeber weiterhin die zentrale Instanz für die DSGVO-Konformität bleiben. Dennoch können Mitarbeiter, die Daten missbräuchlich nutzen, direkt sanktioniert werden. Die Behörden haben in mehreren Fällen bereits Maßnahmen ergriffen – ein Zeichen dafür, dass die individuelle Verantwortung im Datenschutzrecht künftig strenger durchgesetzt wird.

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