Bundesverfassungsgericht bestätigt Geldstrafe für Sitzblockade in Freiburg

Karlsruhe: Sit-in-Protest soll andere Versammlung nicht stören - Bundesverfassungsgericht bestätigt Geldstrafe für Sitzblockade in Freiburg
Ein Mann ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung wegen der Störung einer Demonstration vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht urteilte, dass Sitzblockaden zwar grundsätzlich von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien, dieses Recht jedoch nicht absolut gelte.
Der Mann gehörte zu einer Gruppe von etwa 70 Demonstranten, die in Freiburg mit einer Sitzblockade gegen einen Aufmarsch der Priesterbruderschaft St. Pius X. (SSPX) protestierten. Die unter dem Motto "Schutz des ungeborenen Lebens" durchgeführte Aktion blockierte den Weg des von der Priestergemeinschaft angeführten Umzugs.
Zunächst hatte das Amtsgericht Freiburg den Mann wegen Störung einer öffentlichen Versammlung zu einer Geldstrafe verurteilt. Dieses Urteil wurde später vom Oberlandesgericht Baden-Württemberg bestätigt. Seine anschließende Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nun jedoch ab.
Mit dem Urteil setzt das Gericht ein Präzedenz: Zwar seien Sitzblockaden von der Versammlungsfreiheit geschützt, sie dürften jedoch rechtmäßige Versammlungen nicht behindern. Die Verurteilung des Mannes bleibt damit bestehen, die Geldstrafe wurde bestätigt.

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