Bosch muss 5 Millionen Euro Zollnachzahlung wegen falscher Deklarationen leisten

Bosch muss 5 Millionen Euro Zollnachzahlung wegen falscher Deklarationen leisten
Eine Tochtergesellschaft der Robert Bosch Group muss fast 5 Millionen Euro an rückständigen Einfuhrabgaben nachzahlen. Betroffen ist die Bosch Power Tools GmbH, die Waren falsch deklariert und Zollwerte nicht korrekt angepasst hat. Das Hauptzollamt Heilbronn deckte den Sachverhalt bei einer Routineprüfung auf.
Das Unternehmen hatte Elektrowerkzeuge und elektrische Komponenten importiert, dabei jedoch nicht die vorgeschriebenen Zollvorschriften eingehalten. Waren müssen gemäß dem Kombinierten Nomenklatur-System (KN) eingestuft werden, um die richtigen Zollsätze und Handelsregeln zu bestimmen. Bosch Power Tools GmbH hatte diese Einstufung unzureichend vorgenommen.
Zudem berücksichtigte das Unternehmen bei den deklarierten Zollwerten keine Jahresend-Anpassungen der Verrechnungspreise. Nach Zollrecht unterliegen solche rückwirkenden Preisänderungen strengeren Kontrollen als in der Steuergesetzgebung. Die Nachbesserungen erhöhten den Zollwert der Importe, was zu einer hohen Nachforderung führte. Die deutschen Zollprüfdienste überprüfen regelmäßig Unternehmen, um eine faire und einheitliche Behandlung zu gewährleisten. Bei ihren Kontrollen können Fehler aufgedeckt werden, die zu Nachzahlungen, Strafen oder – im Falle von Überzahlungen – auch zu Erstattungen für Unternehmen führen.
Laut Prüfungsergebnis schuldet Bosch Power Tools GmbH nun rund 5 Millionen Euro an nachträglichen Abgaben. Die Zollbehörden betonen die Bedeutung einer korrekten Warenklassifizierung und der vollständigen Offenlegung von Preisanpassungen. Der Fall zeigt die finanziellen Risiken auf, die mit der Nichteinhaltung von Zollvorschriften verbunden sind.

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