AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen

AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen - AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen
AfD greift Regierung an – Innenministerium reagiert gelassen
AfD greift Regierung an – Innenministerium reagiert gelassen
AfD greift Regierung an – Innenministerium reagiert gelassen
22. Dezember 2025, 16:13 Uhr
Die AfD hat ihre Kritik an Deutschlands Inlandsnachrichtendienst, dem Verfassungsschutz, erneuert. Die Partei wirft der Behörde vor, unfair behandelt und falsch dargestellt zu werden. Dies ist der neueste Vorstoß in einem langwierigen Streit um die Einstufung ihres sächsischen Landesverbands als „gesichert rechtsextrem“.
Der Konflikt begann vor zwei Jahren, als der Verfassungsschutz den sächsischen AfD-Landesverband als rechtsextremistische Gruppe einordnete. Zwei Gerichte – das Verwaltungsgericht Dresden und das Oberverwaltungsgericht Bautzen – bestätigten diese Entscheidung später. Das jüngste Urteil fiel im Januar 2025, als das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Einstufung erneut bekräftigte.
Die AfD argumentiert wiederholt, ihre Äußerungen seien „willkürlich verdreht“ und aus dem Zusammenhang gerissen worden. Jörg Urban, Landesvorsitzender der Partei in Sachsen, nannte die Einordnung „rechtlich unhaltbar“ und drohte mit rechtlichen Schritten gegen die Landesregierung. Die Partei fordert nun die vollständige Veröffentlichung der Bewertung sowie eine Aufhebung des Urteils – andernfalls kündigte sie eine weitere Klage an. Das Innenministerium bleibt standhaft und betont, dass alle verfahrensrechtlichen Regeln eingehalten und der AfD Zugang zu den relevanten Unterlagen gewährt worden sei.
Auch über Sachsen hinaus stuften weitere Landesämter für Verfassungsschutz Teile der AfD im Jahr 2023 als rechtsextrem ein, wobei Gerichte wie das Verwaltungsgericht Köln diese Entscheidungen unterstützten. Die Partei wirft der Behörde vor, die vollständige Bewertung unter Verschluss zu halten.
Der sächsische AfD-Landesverband bleibt trotz mehrerer gerichtlicher Bestätigungen als rechtsextrem eingestuft. Die Partei besteht auf Fehlern in der Entscheidung und droht mit weiteren juristischen Schritte. Das Innenministerium hingegen versichert, dass alle Verfahren korrekt angewendet wurden.

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