A39-Ausbau bleibt gestoppt: Gerichtsurteil entscheidet über Fortsetzung bei Wolfsburg
Ida SchmitzA39-Ausbau bleibt gestoppt: Gerichtsurteil entscheidet über Fortsetzung bei Wolfsburg
Der Ausbau der Autobahn A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt aufgrund anhaltender rechtlicher Auseinandersetzungen weiter ausgestzt. Die Umweltorganisation Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte bereits 2019 Klage eingereicht und die Planfeststellung für diesen Abschnitt des Projekts angefochten. Eine für nächste Woche erwartete Gerichtsentscheidung könnte darüber entscheiden, ob die Bauarbeiten im Bereich Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden können.
Das südliche Teilstück der A39 soll von Wolfsburg bis nach Ehra im nördlichen Landkreis Gifhorn führen. Zudem ist der Bau eines neuen Rasthofs am Tappenbecker Moor zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der geplanten Anschlussstelle Ehra vorgesehen. Nach Fertigstellung wird die Autobahn Lüneburg, Wolfsburg, Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter verbinden und an die A7 anschließen.
2019 führte die erste Klage des BUND zu einem für die Umweltorganisation positiven Urteil. Dies veranlasste im Dezember 2020 eine Planergänzung und ein ergänzendes Verfahren. Die Organisation reichte 2024 erneut Klage ein; eine mündliche Verhandlung, ursprünglich für den 13. Mai angesetzt, wurde auf den 23. Juni verschoben. Auf der Website der Autobahn GmbH wird die Planfeststellung für den südlichen Abschnitt derzeit als nicht vollziehbar geführt.
Die anstehende Gerichtsentscheidung am Dienstag wird klären, ob die Bauarbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn wiederaufgenommen werden können. Das Urteil wird auch die Zukunft des A39-Ausbaus und des geplanten Rasthofs beeinflussen. Bis dahin ruht das Projekt weiterhin.






