Verurteilter Mörder flieht während Haftausgangs – und wird nach Unfall in Italien gefasst
Ida SchmitzVerurteilter Mörder flieht während Haftausgangs – und wird nach Unfall in Italien gefasst
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter ist während eines begleiteten Ausgangs aus der Justizvollzugsanstalt Celle in Peine geflohen. Der Vorfall hat Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Strafvollzugssystems in Niedersachsen ausgelöst und das öffentliche Vertrauen in die Gefängnisaufsicht erschüttert.
Benjamin F. nutzte einen begleiteten Ausgang, um zu fliehen. Er entkam der Aufsicht, indem er mit seinem Motorrad zu einem Besuch bei seiner Mutter nach Vöhrum fuhr. Vor dieser Flucht hatte er bereits 38 begleitete Ausgänge ohne Zwischenfälle absolviert.
Nach seiner Flucht war Benjamin F. in Italien in einen Verkehrsunfall verwickelt, was schließlich zu seiner erneuten Festnahme durch die Behörden führte. Der Fall wirft Fragen zu den Regelungen für Hafturlaub in Niedersachsen auf.
Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können selbst verurteilte Mörder Ausgänge genehmigt bekommen. Für unbegleitete Aktivitäten oder kurzfristigen Hafturlaub müssen Gefangene eine Wartezeit von acht Jahren verbüßt haben. Zudem dürfen sie kein Flucht- oder Rückfallrisiko darstellen. Zu lebenslanger Haft Verurteilte können frühestens nach zehn Jahren – einschließlich Untersuchungshaft – Anträge auf Lockerungen stellen.
Die Flucht hat Zweifel an der Wirksamkeit der aktuellen Sicherheitsvorkehrungen geweckt. Die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen fordert strengere Kontrollen. Der Vorfall zeigt die Schwierigkeiten auf, Rehabilitation und öffentliche Sicherheit in Einklang zu bringen.






