Streit um Solidaritätsfonds: Wer erhält Entschädigung für institutionelle Gewalt?
Lotta BrandtStreit um Solidaritätsfonds: Wer erhält Entschädigung für institutionelle Gewalt?
Schweizer Parlamentarier haben Schritte unternommen, um die Regeln für einen Solidaritätsfonds für Opfer institutioneller Gewalt zu präzisieren. Die Kommission des Nationalrats und der Ständerat einigten sich auf einen Entwurf, der festlegt, wie Bundesgelder zur Unterstützung von Entschädigungslösungen eingesetzt werden sollen. Doch weiterhin gibt es Uneinigkeit darüber, wer Anspruch auf finanzielle Hilfe haben soll.
Der Ständerat hatte zunächst eine überarbeitete Fassung des dringlichen Bundesgesetzes gebilligt. Gleichzeitig brachte die Rechtskommission des Nationalrats eigene Vorschläge ein. Eine Mehrheit dort sprach sich dafür aus, die Unterstützung auf Härtefälle unter ambulanten Patienten auszuweiten.
Ein separater Entwurf skizziert nun, wie ein Runden Tisch und die Bundesfinanzierung funktionieren sollen. Doch nicht alle Abgeordneten sind sich über die Details einig. Eine Minderheitenfraktion in der Kommission bestand darauf, dass die Solidaritätsleistung nur an diejenigen gehen solle, die "materielle Bedürftigkeit" nachweisen können. Eine andere Gruppe wollte im Gesetz festhalten, ob Zahlungen für alle stationären Patienten oder nur für ambulante Patienten in Notlagen gelten sollen.
Die Debatte zeigt einen Widerspruch auf: Das Gesetz und die Finanzierungsentscheidung stimmen derzeit nicht überein, wer Anspruch auf Hilfe hat. Diese Lücke lässt zentrale Fragen ungeklärt.
Die nächsten Schritte hängen davon ab, wie die Parlamentarier diese unterschiedlichen Positionen in Einklang bringen. Der Entwurf zielt darauf ab, klare Regeln für die Bundesunterstützung festzulegen, doch die endgültige Liste der anspruchsberechtigten Opfer steht noch aus. Das Parlament muss nun entscheiden, ob es die Zahlungen an finanzielle Not knüpft oder sie weiter fasst.






