Niedersachsen setzt verbindliche Windkraft-Flächenziele bis 2027 durch
Miriam AlbrechtNiedersachsen setzt verbindliche Windkraft-Flächenziele bis 2027 durch
Niedersachsen hat verbindliche rechtliche Vorgaben für den Ausbau der Windenergie an Land eingeführt. Die Region Braunschweig muss nun bis 2027 2,46 Prozent ihrer Fläche für Windkraft ausweisen. Ein überarbeiteter Entwurf des Flächennutzungsplans wurde nach einer öffentlichen Anhörung erstellt, um diese Ziele zu erreichen.
Die aktualisierte Planung reduziert die Zahl der Vorranggebiete für Windenergie von 88 auf 80. Acht Flächen wurden vollständig gestrichen, darunter ein großes Gebiet nahe der Grenze der Landkreise Gifhorn und Peine. Weitere 56 Zonen wurden auf Basis von Rückmeldungen und neuen Daten angepasst.
Ein neues Gebiet südlich von Kirchberg bei Seesen wurde in den Vorschlag aufgenommen. Die aktuellen Vorrangflächen decken bereits rund 2,9 Prozent der Regionsfläche ab und übertreffen damit das Ziel für 2027. Durch kommunale Mitwirkungsregelungen können lokale Behörden zusätzlich Flächen bereitstellen, um die Ziele für 2032 zu unterstützen.
Der überarbeitete Plan soll den Ausbau der Windenergie mit lokalen Belangen in Einklang bringen. Die bestehenden Vorranggebiete der Region erfüllen bereits die Anforderung von 12.500 Hektar für 2027. Weitere Anpassungen könnten im Laufe des Verfahrens noch vorgenommen werden.






