Ex-Mitarbeiter verklagen VTI-Führung wegen Nötigung und ungerechtfertigter Entlassungen
Paul MüllerEx-Mitarbeiter verklagen VTI-Führung wegen Nötigung und ungerechtfertigter Entlassungen
42 ehemalige Mitarbeiter von Vallacar Transit Inc. (VTI) haben Strafanzeige gegen Führungskräfte des Unternehmens erstattet. Die Kläger werfen den Verantwortlichen vor, sie im Rahmen eines familiären Machtkampfs um die Unternehmensführung widerrechtlich unter Druck gesetzt zu haben, ihre Arbeitsverhältnisse zu beenden.
Die Anzeige richtet sich gegen Olivia Yanson, Leo Rey Yanson, Ginnette Dumancas sowie weitere Unternehmensvertreter. Ihnen wird schwere Nötigung und die Verletzung arbeitsrechtlicher Bestimmungen vorgeworfen. Einer der Kläger, Alberto Cabalida Jr., arbeitete fast ein Jahrzehnt bei VTI, bevor er im Oktober 2019 entlassen wurde. Sein Kündigungsschreiben war jedoch auf den 24. September 2019 zurückdatiert – ohne nachvollziehbare Begründung. Dies wirft Fragen zur Rechtmäßigkeit der Entlassung auf.
Die Arbeiter behaupten, sie seien systematisch unter Druck gesetzt worden, um ihre Stellen aufzugeben. Ihr Anwalt, Dino De Leon, stützt sich auf rechtliche Präzedenzfälle wie People v. Arnado und Vallacar Transit Inc. v. Yanson Jr., um die Vorwürfe der schweren Nötigung zu untermauern. De Leon argumentiert, die Beschuldigten hätten die Mitarbeiter daran gehindert, ihre gesetzlichen Rechte wahrzunehmen, und sie zu Entscheidungen gegen ihren Willen gezwungen.
Die Gerichtsverhandlungen sollen nun klären, ob die Führungskräfte tatsächlich rechtswidrig gehandelt haben. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Entlassungen und der ausgeübte Druck im Zusammenhang mit dem internen Streit um die Kontrolle über das Unternehmen stehen. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf mögliche Missstände in der Unternehmensführung von VTI. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, könnten die betroffenen Führungskräfte mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Entscheidung des Gerichts wird zeigen, ob die Entlassungen und der ausgeübte Druck auf die Arbeiter rechtlich haltbar waren.
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