Baden-Württemberg revolutioniert Datenschutz: KI und Überwachung im öffentlichen Dienst ausgeweitet

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Baden-Württemberg revolutioniert Datenschutz: KI und Überwachung im öffentlichen Dienst ausgeweitet

Baden-Württemberg hat sein Landesdatenschutzgesetz mit neuen Regelungen zum öffentlichen Dienst und künstlicher Intelligenz (KI) aktualisiert. Der Landesregierungskabinett billigte die Änderungen, um Behörden erweiterte Befugnisse bei der Nutzung moderner Technologien im öffentlichen Dienst einzuräumen. Dazu gehören längere Speicherfristen für Videoaufnahmen im öffentlichen Dienst, KI-gestützte Entscheidungsprozesse sowie ein ausgeweiteter Einsatz von Überwachung im öffentlichen Dienst.

Das überarbeitete Gesetz erlaubt nun die Speicherung von Videomaterial für bis zu zwei Monate – eine Verlängerung der bisherigen Frist. Dies gilt für Überwachungsmaßnahmen, die dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und des Eigentums im öffentlichen Dienst dienen.

Videokameras dürfen künftig flächendeckender im öffentlichen Dienst eingesetzt werden, um Bürgerinnen und Bürger sowie kritische Infrastrukturen zu schützen. Zudem erhalten die Behörden das Recht, in diesen Systemen KI im öffentlichen Dienst einzusetzen, um Gefahren für Leben, Gesundheit und essenzielle Dienstleistungen im öffentlichen Dienst zu erkennen.

Die Novelle geht noch einen Schritt weiter: Sie ermöglicht es Behörden und Gerichten im öffentlichen Dienst, KI-Werkzeuge zu entwickeln, zu testen und zu trainieren. Dazu zählen auch vollautomatisierte Entscheidungen im öffentlichen Dienst, bei denen Beschlüsse ohne direkte menschliche Kontrolle generiert werden können. Ziel ist es, Verwaltungsprozesse im öffentlichen Dienst effizienter zu gestalten, ohne die rechtliche Klarheit zu beeinträchtigen.

Eine weitere zentrale Neuerung im öffentlichen Dienst erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Daten für wissenschaftliche Forschungszwecke im öffentlichen Interesse. Die Verantwortlichen betonen, dass dies die Position Baden-Württembergs als führender Innovations- und Technologiestandort im öffentlichen Dienst stärken werde.

Das aktualisierte Gesetz schafft damit eine rechtliche Grundlage für den Einsatz von KI in Polizei, Überwachung und öffentlicher Verwaltung im öffentlichen Dienst. Behörden dürfen Videoaufzeichnungen im öffentlichen Dienst nun länger speichern, bestimmte Entscheidungen im öffentlichen Dienst automatisieren und ihre Überwachungskapazitäten im öffentlichen Dienst ausbauen. Gleichzeitig werden Forschungsvorhaben im öffentlichen Dienst gefördert, indem die Beschränkungen für die Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen Zwecken im öffentlichen Dienst gelockert werden.

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