Amnestiefrist für verbotene Schusswaffen verlängert – Gerichtsurteil entscheidet über neuen Stichtag
Paul MüllerAmnestiefrist für verbotene Schusswaffen verlängert – Gerichtsurteil entscheidet über neuen Stichtag
Die Bundesregierung hat die Amnestiefrist für Besitzer verbotener Schusswaffen verlängert. Die ursprüngliche Frist, die am 30. Oktober ausgelaufen wäre, wurde auf einen neuen Stichtag verschoben, der von einem bevorstehenden Urteil des Obersten Gerichtshofs abhängt. Der Oberste Gerichtshof wird in Kürze über eine Berufung gegen das ursprüngliche Verbot bestimmter Schusswaffen verhandeln. Bis zu einer Entscheidung bleiben Besitzer verbotener Waffen weiterhin durch die verlängerte Amnestie geschützt.
Die neue Frist gibt Waffenbesitzern mehr Zeit, sich an die Vorschriften zu halten, während sie auf das Gerichtsurteil warten. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs wird den endgültigen Zeitplan für das Ende der Amnestie bestimmen.
Die Verlängerung der Amnestie betrifft jedoch nicht das separate bundesweite Entschädigungsprogramm für betroffene Waffenbesitzer. Dieses bleibt unverändert und soll bis zum ursprünglichen Oktober-Termin abgeschlossen werden. Mit der Verlängerung der Amnestie erhalten Waffenbesitzer zusätzliche Zeit, um sich an die neuen Regelungen anzupassen. Das Entschädigungsprogramm läuft parallel weiter und wird voraussichtlich wie geplant bis Oktober abgeschlossen.
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