25 April 2026, 14:39

77-Jährige wegen rassistischer Beleidigungen und Vermüllens verurteilt

Ein Plakat mit einer Karte der Schweizer Landschaft mit Illustrationen von Bäumen, Tieren und anderen Gegenständen sowie Begleittext.

77-Jährige wegen rassistischer Beleidigungen und Vermüllens verurteilt

Eine 77-jährige Schweizerin ist wegen wiederholter Beleidigungen ihrer Nachbarn und wegen Vermüllens zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Fall begann im Jahr 2024, als sie einen handschriftlichen Zettel mit abfälligen Bemerkungen vor dem Haus eines älteren Paares in Pfäffikon SZ hinterließ. Der Streit eskalierte später mit weiteren beleidigenden E-Mails und rechtlichen Schritten.

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2024 platzierte die Frau einen Zettel im Briefkasten des Paares und vor dessen Tür. Die Nachricht enthielt verletzende Formulierungen wie "alter, weißer, psychisch gestörter Mann", "die eingebildete spanische Verkäuferin" und "das billige, laute Geschrei des englischsprachigen, nicht integrierten IT-Beraters". Damals unternahm das Paar keine sofortigen rechtlichen Schritte.

Im März 2025 schickte die Frau demselben Nachbarpaar mehrere E-Mails, in denen sie diese als "Slum-Rucksack", "kleinen Kolumbianer" und "nicht integrierten IT-Berater" bezeichnete und von ihnen forderte, in ihr Herkunftsland zurückzukehren. Daraufhin erstattete das Paar Ende desselben Monats offiziell Anzeige.

Die Staatsanwaltschaft prüfte den Fall, lehnte jedoch eine Anklage wegen rassistischer Diskriminierung ab. Einige Vorwürfe wurden fallen gelassen, weil die Anzeige zu spät eingereicht worden war. Das Gericht sprach die Frau jedoch der üblen Nachrede, wiederholter Beleidigung und Vermüllens schuldig.

Sie erhielt eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 50 Franken, eine zusätzliche Strafe von 570 Franken und musste die Verfahrenskosten in Höhe von 1.500 Franken tragen. Die Gesamtstrafe belief sich auf 2.073 Franken.

Die Verurteilung der Frau umfasst mehrere Fälle von Beleidigung sowie das vorsätzliche Wegwerfen von Kleinabfällen. Das Urteil des Gerichts bestätigt die verhängten finanziellen Sanktionen und Auflagen. Der Fall ist damit abgeschlossen; weitere rechtliche Schritte sind nicht zu erwarten.

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