Zürcher Gericht erklärt Festnahme eines pro-palästinensischen Aktivisten für rechtswidrig
Paul MüllerZürcher Gericht erklärt Festnahme eines pro-palästinensischen Aktivisten für rechtswidrig
Ein Zürcher Gericht hat entschieden, dass die Festnahme eines pro-palästinensischen Aktivisten rechtswidrig war. Das Urteil verpflichtet den Kanton zudem, eine Entschädigung von 9.500 Schweizer Franken zu zahlen. Der Aktivist, der sowohl die jordanische als auch die US-amerikanische Staatsbürgerschaft besitzt, war im Januar 2025 vor einer geplanten Rede in der Stadt in Gewahrsam genommen worden.
Der Fall nahm seinen Lauf, als die Behörden nach seiner Ankunft in der Schweiz ein Einreiseverbot verhängten. Die Polizei hielt ihn zwei Tage lang fest, bevor er mit einem bereits gebuchten Flug das Land verließ. Der Aktivist sollte bei einer Veranstaltung im besetzten Haus Post Wipkingen sprechen. Er wies die Vorwürfe zurück, ein "islamistischer Judenhasser" zu sein, und betonte stattdessen, er setze sich für die Rechte der Palästinenser ein. Dennoch beantragte die Zürcher Kantonspolizei ein Einreiseverbot, das das Bundesamt für Polizei (Fedpol) schließlich genehmigte.
Ursprünglich hatte Fedpol den Antrag abgelehnt und argumentiert, der Mann stelle keine Sicherheitsgefahr für die Schweiz dar. Später wurde das Verbot jedoch durchgesetzt, was zu seiner Inhaftierung führte. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Behörden die Gründe für die Festnahme nicht ausreichend begründet hatten. Unklar bleibt zudem, auf welcher rechtlichen oder tatsächlichen Grundlage die Ingewahrsamnahme erfolgte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Fall möglicherweise noch vor das Bundesgericht gebracht wird. Neben der Entschädigung muss das Zürcher Migrationsamt zudem 1.070 Franken an Prozesskosten übernehmen. Die Festnahme des Aktivisten wurde für unrechtmäßig erklärt, und der Kanton muss nun finanzielle Konsequenzen tragen. Die Entscheidung wirft Fragen zur Vorgehensweise der Behörden auf, insbesondere zu den unklaren Festnahmegründen. Ein möglicher Rechtsmittelzug könnte das Verfahren weiter in die Länge ziehen.






