03 March 2026, 22:33

Zoll deckt bei "Black Friday" undeklarierte Handelswaren im Wert von 17.000 Franken auf

Ein schwarzes und weißes Blatt mit der Aufschrift "A.S. Cleghorn & Co. Importeure, Groß- und Einzelhandelsgeschäft für Allgemeine Handelswaren" darauf.

Zoll deckt bei "Black Friday" undeklarierte Handelswaren im Wert von 17.000 Franken auf

Zoll entdeckt undeklarierte Handelswaren während des letzten "Black Friday"-Angebots

Bei einer Kontrolle während des vergangenen "Black Friday" deckte der deutsche Zoll einen Fall undeklarierter Handelswaren auf. Eine Rechnung eines Schweizer Maschinenbauunternehmens wies die gelieferten Artikel als "kostenlose Waren" aus – obwohl sie einen tatsächlichen Marktwert besaßen. Die Entdeckung führte zur sofortigen Festsetzung von Einfuhrabgaben in Höhe von rund 3.800 Euro.

Die betroffene Sendung war von Beamten der Zollstelle HZA-SI (Hauptzollamt Schweinfurt) beanstandet worden. Obwohl die Waren als "kostenlos" deklariert waren, handelte es sich um standardmäßige Handelsgüter mit einem Gesamtwert von über 17.000 Schweizer Franken (CHF). Die Behörden erhoben die fälligen Abgaben vor Ort, wie es die Vorschriften vorsehen.

Die Regeln für zollfreie Muster sind streng: Entweder müssen die Artikel deutlich als "Muster" gekennzeichnet sein und keinen kommerziellen Wert besitzen, oder – falls unmarkiert – dürfen pro Produktart maximal fünf Stücke mit einem Höchstwert von 50 Euro pro Gruppe versendet werden. Missverständnisse über diese Anforderungen kommen häufig vor, doch der Zoll bemisst die Gebühren stets nach dem tatsächlichen Marktwert – nicht nach der Deklaration.

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Öffentliche Statistiken geben keine Auskunft darüber, wie viele deutsche Unternehmen im vergangenen Jahr wegen ähnlicher Umgehungsversuche Sanktionen zahlen mussten. Dennoch zeigt der Fall die Risiken falscher Angaben bei Importen auf.

Der Vorfall unterstreicht die genaue Prüfung von "kostenlosen Waren" durch den Zoll. Unternehmen müssen die Vorschriften für Mustersendungen strikt einhalten, um unerwartete Nachzahlungen zu vermeiden. Im vorliegenden Fall führte die undeklarierte Ware des Schweizer Herstellers zu einer Abgabenlast von 3.800 Euro.