Wer zahlt den Rettungswagen? Gericht klärt Kosten für Notrufe ohne medizinische Notwendigkeit
Miriam AlbrechtWer zahlt den Rettungswagen? Gericht klärt Kosten für Notrufe ohne medizinische Notwendigkeit
Ein Gerichtsurteil hat geklärt, wer in Deutschland die Kosten für Notruf-Einsätze von Rettungswagen tragen muss. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass nicht dringliche oder "leere" Fahrten – also Einsätze ohne medizinische Notwendigkeit – nicht von den Krankenkassen übernommen werden müssen. Unterdessen haben die Stadt Cottbus und die gesetzlichen Krankenversicherungen einen Streit über die Finanzierung solcher Dienstleistungen beigelegt.
Notarzt- und Rettungswageneinsätze waren schon immer mit Kosten verbunden – selbst dann, wenn Patienten nicht ins Krankenhaus gebracht werden. Bisher übernehmen in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte diese Ausgaben zunächst und fordern anschließend eine Erstattung von den Krankenkassen an.
Im Jahr 2025 wollte der Landkreis Märkisch-Oderland als erster in Deutschland Gebührenbescheide an Patienten für Notfalltransporte verschicken. Auch Cottbus hatte erwogen, ähnliche Kosten auf die Betroffenen abzuwälzen. Nach Verhandlungen einigte sich die Stadt jedoch darauf, keine Rechnungen an die betroffenen Bürger zu stellen.
Der Kompromiss zwischen Cottbus und den Krankenkassen stellt sicher, dass Patienten keine unerwarteten Kosten tragen müssen. Die Gerichtsentscheidung begrenzt zudem die finanzielle Belastung für Einzelpersonen bei nicht zwingend notwendigen Rettungsfahrten.
Die Vereinbarung in Cottbus bedeutet, dass keine Gebührenbescheide für Notfalltransporte an Patienten versandt werden. Das Urteil verhindert außerdem, dass Krankenkassen für unnötige Einsätze in Rechnung gestellt werden. Die Änderungen schaffen klarere Regeln darüber, wer in der Region die Kosten für Notdienste trägt.






