Warkens Apothekenreform scheitert an Widerstand aus den eigenen Reihen
Lotta BrandtWarkens Apothekenreform scheitert an Widerstand aus den eigenen Reihen
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht sich wachsendem Widerstand gegen ihre Apothekenreform-Pläne gegenüber. Trotz anfänglicher Zusagen zur Zusammenarbeit stößt ihr Kurs nun auf scharfe Kritik – auch aus den Reihen der Länderregierungen und sogar von Parteikollegen. Der Streit droht, an frühere Konflikte unter ihrem Vorgänger Karl Lauterbach anzuknüpfen.
Warken hatte zunächst betont, sich von Lauterbachs konfrontativem Stil abgrenzen zu wollen. Symbolträchtig posierte sie mit dem CDU-Politiker Karl-Josef Laumann beim Deutschen Apothekertag – ein Zeichen für Einigkeit und Dialogbereitschaft. Laumann selbst hatte zentrale Forderungen vorangetrieben, darunter einen Versorgungszuschlag im Sozialgesetzbuch und strengere Kontrollen für Versandapotheken. Beide Vorschläge wurden später vom Bundesrat übernommen.
Am 30. Januar billigte der Bundesrat eine Liste mit 30 geforderten Nachbesserungen an Warkens Reform. Doch die Ministerin wies die Bedenken weitgehend zurück – zur Verärgerung der Länder. Die Bundesregierung trieb stattdessen das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) im Parlament voran, das unter anderem eine Erhöhung der Apothekenpauschale auf 9,50 Euro sowie erweiterte Dienstleistungen wie Impfungen vorsieht. Keine der Maßnahmen greift jedoch die zentralen Kritikpunkte der Länder auf.
Mittlerweile haben CDU-geführte Bundesländer klar gemacht, dass sie Warken den Rücken kehren werden, sollte sie ihre Forderungen weiter ignorieren. Auch Verbände und Landesgesundheitsminister üben scharfe Kritik: Ihr mangelnder Kompromisswille könnte dringend notwendige Reformen gefährden.
Der Konflikt isoliert Warken zunehmend – dabei hatte sie die Reform einst als gemeinsames Projekt präsentiert. Angesichts unpopulärer, aber dringender Veränderungen im Gesundheitswesen riskiert sie nun, Lauterbachs Fehler zu wiederholen: die Länder zu verprellen, gerade wenn es auf Zusammenarbeit ankommt. Die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen bleiben unberücksichtigt – die weitere Entwicklung ist ungewiss.






