US-Gerichtsurteil zu Daimler: Wie internationale Klagen gegen Konzerne erschwert werden
Miriam AlbrechtUS-Gerichtsurteil zu Daimler: Wie internationale Klagen gegen Konzerne erschwert werden
Der Oberste Gerichtshof der USA hat in einem richtungsweisenden Fall entschieden, der den deutschen Automobilkonzern Daimler AG und argentinische Kläger betrifft. Das Urteil klärt, unter welchen Umständen internationale Unternehmen wegen Handlungen, die im Ausland stattfanden, vor US-Gerichten verklagt werden können. Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage, ob Daimlers Verbindungen zu Kalifornien stark genug waren, um eine Klage wegen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen in Argentinien zuzulassen.
Der Fall Daimler AG gegen Bauman drehte sich darum, ob die US-Tochtergesellschaft des Konzerns, Mercedes-Benz USA, die Muttergesellschaft aus rechtlicher Sicht in Kalifornien "zu Hause" machte. Die Entscheidung hat grundlegend verändert, wie ausländische Unternehmen mit Klagen in den Vereinigten Staaten konfrontiert werden.
Die Klage war von argentinischen Klägern eingereicht worden, die vor einem Gericht in Kalifornien Schadensersatz von Daimler AG forderten. Sie warfen dem Unternehmen vor, in Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktatur in Argentinien in den 1970er- und 1980er-Jahren verwickelt gewesen zu sein. Die zentrale juristische Frage lautete, ob Daimlers Bezüge zu Kalifornien – vor allem durch die Verkäufe seiner Tochtergesellschaft – ausreichten, um eine allgemeine persönliche Gerichtsbarkeit zu begründen.
2014 entschied der Oberste Gerichtshof einstimmig, dass Daimler in Kalifornien keiner allgemeinen Gerichtsbarkeit unterliege. Die Richter lehnten die Vorstellung ab, ein Unternehmen könne überall verklagt werden, wo es erhebliche Geschäftsaktivitäten entfalte. Stattdessen urteilten sie, dass eine allgemeine Gerichtsbarkeit nur dort greife, wo ein Konzern "im Wesentlichen zu Hause" sei – in der Regel am Ort seiner Gründung oder an seinem Hauptgeschäftssitz.
Richterin Sonia Sotomayor stimmte zwar dem Ergebnis zu, nicht aber der Begründung des Gerichts. Sie argumentierte, der Fall hätte danach entschieden werden müssen, ob die Ausübung der Gerichtsbarkeit angemessen gewesen wäre, statt am engeren Kriterium des "Zu-Hause-Seins". Die Entscheidung schloss den Klägern damit effektiv die Tür, ihre Ansprüche in Kalifornien weiterzuverfolgen.
Das Urteil hatte weitreichende Folgen. Es engte den Anwendungsbereich der allgemeinen persönlichen Gerichtsbarkeit ein und erschwerte es, ausländische Unternehmen in den USA für Handlungen zu verklagen, die in keinem Zusammenhang mit dem Bundesstaat stehen, in dem die Klage eingereicht wird. Wirtschaftsverbände begrüßten die Entscheidung und erklärten, sie schütze Unternehmen davor, sich in mehreren Bundesstaaten mit denselben Vorwürfen auseinandersetzen zu müssen. Menschenrechtsorganisationen kritisierten sie hingegen als Einschränkung des Zugangs zu Gerechtigkeit für Opfer von Unternehmensfehlverhalten im Ausland.
Der Fall Daimler gegen Bauman setzte einen strengeren Maßstab dafür, wann ausländische Unternehmen vor US-Gerichten verklagt werden können. Indem das Gericht eine direktere Verbindung zum jeweiligen Bundesstaat verlangt, schützt die Entscheidung multinationale Konzerne vor Klagen in Gerichtsbarkeiten, in denen sie lediglich geschäftlich aktiv sind. Der Fall bleibt ein zentraler Bezugspunkt in der Debatte über unternehmerische Verantwortung und rechtliche Zuständigkeit.