Telematikinfrastruktur: Deutschland verschiebt Frist für Therapeuten bis 2027
Lotta BrandtTelematikinfrastruktur: Deutschland verschiebt Frist für Therapeuten bis 2027
Deutschland hat die Frist für Therapeuten und Anbieter medizinischer Hilfsmittel zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) des Landes verschoben. Als neuer Stichtag gilt nun der 1. Oktober 2027 – rund 90.000 betroffene Leistungserbringer erhalten damit eine zusätzliche Übergangsfrist von 21 Monaten. Die Verlängerung folgt auf anhaltende technische Probleme sowie die Einführung der elektronischen Verordnung für Therapie- und Heilmittel.
Ursprünglich war der Termin auf Anfang 2026 im Rahmen des BEEP-Gesetzes festgelegt worden. Doch fortbestehende Schwierigkeiten mit den elektronischen Berufsausweisen (eHBA) und Hardware-Inkompatibilitäten machten die Fristverlängerung notwendig. Viele Praxen kämpfen mit veralteten Systemen, die moderne Verschlüsselungsstandards nicht unterstützen, was zu Störungen bei digitalen Dienstleistungen führen könnte. Ohne funktionsfähigen eHBA droht Tausenden Einrichtungen bis Ende 2026 die Unfähigkeit, Dokumente elektronisch zu unterzeichnen – mit potenziellen Risiken für die Versorgungskontinuität der Patienten.
Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) begrüßt die Verschiebung und argumentiert, sie biete mehr Zeit, um die Infrastruktur zu optimieren. Gleichzeitig wirbt das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) für eine freiwillige vorzeitige TI-Anbindung, um den Übergang zu erleichtern. Doch die Verzögerung hat auch wirtschaftliche Folgen: Der IT-Dienstleister Cherry rechnet durch die Fristverschiebung mit Millionenverlusten bei den Umsätzen.
Um die Einbußen abzufedern, hat Cherry Gegenmaßnahmen eingeleitet, darunter die beschleunigte Umsetzung hochmargiger Ersatzprojekte sowie die Priorisierung von Softwarelösungen wie dem Telematik-Management-System (TMS) und dem TI-Messenger (TIM). Trotz dieser Schritte bleibt die Unzufriedenheit unter den Leistungserbringern groß. Viele sehen sich mit Sanktionen bei Nichteinhaltung konfrontiert, während sie gleichzeitig unter Fachkräftemangel, bürokratischen Hürden und zögerlicher Herstellerunterstützung leiden.
Die verlängerte Frist gibt den Anbietern nun bis Oktober 2027 Zeit, die TI-Anforderungen zu erfüllen. Die zusätzliche Spanne soll helfen, technische Hindernisse zu überwinden und die Einführung der E-Verordnung reibungsloser zu gestalten. Dennoch belasten die Verzögerungen und anhaltenden Herausforderungen weiterhin den Gesundheitssektor sowie die beteiligten IT-Partner.






