Streit um Spritpreise: Pendlerpauschale oder Übergewinnsteuer für Ölkonzerne?
Lotta BrandtStreit um Spritpreise: Pendlerpauschale oder Übergewinnsteuer für Ölkonzerne?
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat vorgeschlagen, die Pendlerpauschale zu erhöhen, um Autofahrern bei den steigenden Spritkosten unter die Arme zu greifen. Derzeit liegt der Satz bei 38 Cent pro Kilometer, doch Reiche argumentiert, dass eine vorübergehende Anhebung dringend benötigte Entlastung bringen würde. Unterdessen wird weiterhin über alternative Maßnahmen wie eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne diskutiert.
Reiche lehnte Vorschläge wie Tankgutscheine oder eine Preisobergrenze für Benzin als unwirksam ab. Stattdessen bestehe sie darauf, dass eine Erhöhung der Pendlerpauschale gezielt Arbeitnehmern helfe, die auf ihr Auto für den täglichen Arbeitsweg angewiesen seien.
Finanzminister Lars Klingbeil hingegen bringt eine Übergewinnsteuer für Ölkonzerne ins Spiel, um dem vorgeworfenen Preistreiberei der Unternehmen entgegenzuwirken. Dieser Vorschlag knüpft an den temporären EU-Solidaritätsbeitrag – eine Form der Übergewinnsteuer – an, der während der Energiekrise 2022 nach Russlands Angriff auf die Ukraine eingeführt worden war.
Reiche äußerte jedoch Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit einer solchen Steuer. Sie verweist auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs, das ähnliche Maßnahmen in der Vergangenheit für verfassungswidrig erklärt hatte. Aus diesem Grund rät sie von der Verfolgung des Vorhabens ab und warnt vor möglichen Klagen.
Die Regierung bleibt in der Frage, wie die hohen Spritpreise angegangen werden sollen, gespalten. Während Reiche mit der Erhöhung der Pendlerpauschale eine zielgerichtete Entlastung anstrebt, stößt Klingbeils Übergewinnsteuer auf verfassungsrechtliche Hürden. Jede Entscheidung wird abwägen müssen zwischen sofortiger Entlastung und rechtlichen sowie wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.






