Streit um Paragraf 188: Soll die Beleidigung von Politikern strafbar bleiben?
Paul MüllerStreit um Paragraf 188: Soll die Beleidigung von Politikern strafbar bleiben?
Zunehmende Strafverfahren wegen Beleidigungen von Politikern entfachen Debatte über Deutschlands umstrittene Strafgesetze
Die Zahl der Ermittlungsverfahren nach Paragraf 188 – der beleidigende Äußerungen gegen Personen des öffentlichen Lebens unter Strafe stellt – ist von 2.600 im Jahr 2025 auf zuletzt 4.500 angestiegen. Das Thema wird nun im Mittelpunkt der anstehenden Justizministerkonferenz nächste Woche in Hamburg stehen.
Die Diskussion erhielt neuen Auftrieb, nachdem ein Gericht eine Geldstrafe gegen eine Person verhängte, die Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte – ein abwertender Begriff, der Unehrlichkeit unterstellt. Der Fall hat die Forderungen nach einer Reform verschärft, wobei die politischen Lager uneins sind, ob Paragraf 188 abgeschafft oder beibehalten werden soll.
Constanze Geiert (CDU) schlägt vor, Paragraf 185, der allgemeine Beleidigungen regelt, grundlegend zu überarbeiten, während sie für Paragraf 188 entweder eine Abschaffung oder eine deutliche Einschränkung fordert. Günter Krings, ebenfalls CDU-Mitglied, spricht sich für die Streichung von Paragraf 188 aus, lehnt aber mildere Strafen für Beleidigungen im Allgemeinen ab. Stattdessen plädiert er für verschärfte Sanktionen nach Paragraf 185.
Widerstand gegen eine Abschaffung von Paragraf 188 kommt von Carmen Wegge (SPD), die argumentiert, das Gesetz schütze Kommunalpolitiker und Bürgermeister vor Hetze. Kathrin Wahlmann (SPD) unterstützt diese Position und warnt, eine Streichung des Paragrafen könnte Hassrede und Volksverhetzung Vorschub leisten. Erik Marquardt (Grüne) hingegen befürwortet die Abschaffung von Paragraf 188, besteht aber darauf, dass starke Schutzmechanismen gegen Drohungen und Gewalt gegenüber Politikern erhalten bleiben.
Die anstehende Konferenz in Hamburg wird entscheiden, ob Paragraf 188 in Kraft bleibt oder reformiert wird. Angesichts der steigenden Fallzahlen und der klaren politischen Gräben wird jede Entscheidung direkte Auswirkungen darauf haben, wie Beleidigungen gegen öffentliche Persönlichkeiten im deutschen Recht geahndet werden. Das Ergebnis könnte auch die weitere Debatte über Meinungsfreiheit und den rechtlichen Schutz von Amtsträgern prägen.






