14 April 2026, 12:10

Streit um Balkon-Anbau am Peitinger Hauptplatz: Ästhetik vs. Parkplatznot

Ein vollgestellter Parkplatz mit zahlreichen geparkten Autos vor einem Gebäude.

Streit um Balkon-Anbau am Peitinger Hauptplatz: Ästhetik vs. Parkplatznot

Ein Plan, zwei Balkone an einem Gebäude am Hauptplatz von Peiting anzubauen, spaltet den örtlichen Bauausschuss. Die Vorschläge sehen vor, an der Westfassade des Gebäudes – in dem sich derzeit das Geschäft Betten Weissenbach befindet – zwei neue Balkone anzubringen. Zwar unterstützten die meisten Mitglieder das Vorhaben, doch gab es Streitpunkte bei Parkplatzfragen und gestalterischen Bedenken.

Die Balkone würden auf den beiden obersten Stockwerken jeweils 1,45 Meter über die Grundstücksgrenze hinausragen. Christian Hack, Leiter des Bauamts, bestätigte, dass der Eigentümer ursprünglich einen Anbau an der straßenseitigen Fassade geprüft habe, dies jedoch als nicht umsetzbar zurückgewiesen worden sei. Die überarbeitete Planung konzentriert sich nun auf die Westfassade, wo der Eingriff weniger auffällig wäre.

Während der Debatte positionierte sich Stadtrat Norbert Merk (CSU) als einziger klar gegen den Antrag. Sein Hauptargument bezog sich auf die Parkplatzsituation: Die neuen Wohnungen könnten die ohnehin angespannte Lage weiter verschärfen. Bürgermeister Peter Ostenrieder räumte das Problem ein, verwies aber darauf, dass der Eigentümer sich an die geltenden Vorschriften halte.

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Die Meinungen zum Design gingen auseinander. Michael Deibler (CSU) bezeichnete die Balkone als "kaum akzeptabel" in ästhetischer Hinsicht, während Andreas Barnsteiner (BVP) überzeugt war, dass sie sich harmonisch in das Gebäude einfügen würden. Trotz der gemischten Reaktionen handelt es sich um eine geringfügige bauliche Veränderung, sodass eine Genehmigung grundsätzlich möglich bleibt.

Die endgültige Entscheidung des Ausschusses steht noch aus – bisher lehnt nur ein Mitglied den Plan entschieden ab. Bei einer Zustimmung würden die Balkone das Erscheinungsbild des Gebäudes verändern, ohne dabei die Bebauungsvorgaben für den Oberen Hauptplatz zu verletzen. Das Ergebnis wird entscheiden, ob der Eigentümer die Umbauten umsetzen darf.

Quelle