31 March 2026, 18:10

Stada-Übernahme 2017: Ex-Aktionäre kämpfen um Millionen-Nachzahlungen vor Gericht

Balkendiagramm, das die erhöhte Banker Acceptance (BAA) -Emittierung in verschiedenen Branchen zeigt, mit begleitendem erklärendem Text.

Stada-Übernahme 2017: Ex-Aktionäre kämpfen um Millionen-Nachzahlungen vor Gericht

Rechtliche Auseinandersetzungen um die Übernahme von Stada im Jahr 2017 ziehen sich weiter hin, da ehemalige Aktionäre auf zusätzliche Entschädigungszahlungen drängen. Noch immer sind 44 Verfahren beim Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) anhängig, wobei einige Anleger beträchtliche Summen fordern. Aktuelle Urteile fielen größtenteils zugunsten der Aktionäre aus, auch wenn weitere Revisionen noch möglich sind.

Die Affäre begann 2017, als die Private-Equity-Gesellschaften Bain Capital und Cinven ein öffentliches Übernahmeangebot für Stada vorlegten und 66 Euro pro Aktie boten. Nach acht Jahren stiegen die Finanzinvestoren im September aus, indem sie ihre Mehrheitsbeteiligung an CapVest Partners verkauften. Heute hält CapVest 68 Prozent an Stada, Bain und Cinven behalten 31 Prozent, und das Management besitzt 1 Prozent.

In einem der laufenden Verfahren verlangt ein in Luxemburg ansässiger Vermögensverwalter fast 4,7 Millionen Euro – die Differenz zwischen dem Angebotspreis von 66,25 Euro und der nach deutschem Recht garantierten Mindestentschädigung von 74,40 Euro. Ein weiterer privater Aktionär fordert rund 140.000 Euro zuzüglich Zinsen, fällig ab Ende August 2027.

Das OLG wies kürzlich eine Berufung des Gesundheitsunternehmens Nidda Healthcare zurück und entschied, dass dessen Anspruch nicht verjährt sei und das Unternehmen durch die Berufung auf die Verjährungsfrist böswillig gehandelt habe. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass die Vereinbarung zwischen Nidda und dem Investor Elliott rechtlich als Übernahme zu werten sei, was Nidda zur Entschädigung ehemaliger Stada-Aktionäre verpflichtete. Die BaFin ordnete später an, dass Nidda die Sekundärtransaktion offenlegen müsse, was im August 2023 geschah – und weitere Klagen nach sich zog.

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Obwohl die OLG-Entscheidungen noch nicht rechtskräftig sind, können sie noch mit Rechtsmitteln angefochten werden. Die Ergebnisse werden darüber entscheiden, ob weitere Aktionäre Nachzahlungen erhalten.

Die bisherigen Urteile stützen die Ansprüche ehemaliger Stada-Aktionäre und stärken ihr Recht auf höhere Entschädigungen. Da Dutzende Verfahren noch ungelöst sind, bleibt die endgültige finanzielle Belastung für Nidda und andere Beteiligte ungewiss. Weitere Berufungen könnten den Rechtsstreit um Monate oder sogar Jahre verlängern.

Quelle