Schweden verschärft Unterhaltsregeln für Familienzusammenführung ab 2027
Ida SchmitzSchweden verschärft Unterhaltsregeln für Familienzusammenführung ab 2027
Das schwedische Justizministerium hat einen neuen Vorschlag zur Erhöhung der Unterhaltsanforderungen für Familienzusammenführungsgenehmigungen vorgelegt. Die am 12. Dezember bekannt gegebenen Änderungen sehen eine Anhebung der finanziellen Mindestgrenzen um 30 Prozent gegenüber den aktuellen Werten vor, wobei zusätzliche Wohnkosten berücksichtigt werden. Die neuen Regeln sollen – sofern genehmigt – am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Nach dem Entwurf würde sich der Unterhaltsbedarf für zusammenlebende Partner im Jahr 2026 auf etwa 13.400 schwedische Kronen belaufen, ohne Wohnkosten. Für eine vierköpfige Familie – zwei Erwachsene und zwei Kinder – würde die Anforderung auf rund 24.000 Kronen steigen, ebenfalls vor Abzug der Wohnkosten. Die neuen Bestimmungen gelten auch bei der Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen aufgrund familiärer Bindungen, wobei die Bewertung auf dem gemeinsamen Familieneinkommen basiert.
Nicht alle Einkommensquellen werden unter den strengeren Kriterien anerkannt. Einnahmen aus subventionierter Beschäftigung, Arbeitslosengeld und Leistungen der Aktivitätshilfe zählen künftig nicht mehr zur Erfüllung der Anforderungen. Arbeitsbezogene Leistungen wie Krankengeld oder Elterngeld bleiben jedoch in die Berechnung einbezogen.
Der Vorschlag stellt eine deutliche Verschärfung der aktuellen Standards dar und zielt darauf ab, die finanzielle Stabilität von Familien zu gewährleisten, die eine Zusammenführung in Schweden anstreben. Bei Umsetzung würden die Änderungen zu Beginn des Jahres 2027 wirksam werden.
Die aktualisierten Unterhaltsanforderungen verlangen höhere Einkommensnachweise sowohl für neue als auch für verlängerte Genehmigungen zur Familienzusammenführung. Familien müssten eine größere finanzielle Sicherheit nachweisen, wobei strengere Regeln gelten, welche Einkommensquellen anerkannt werden. Die Regierung hat den 1. Januar 2027 als geplanten Starttermin für das neue System festgelegt.






