10 May 2026, 16:08

Schärfere Regeln: Staat will Kinder vor häuslicher Gewalt besser schützen

Plakat mit der Aufschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" mit einer Grafik einer Person mit ausgestreckten Armen auf einem weißen Hintergrund, eingerahmt von einem schwarzen Rand.

Schärfere Regeln: Staat will Kinder vor häuslicher Gewalt besser schützen

Justizministerium plant schärfere Regeln zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt

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Das deutsche Bundesjustizministerium arbeitet an strengeren Vorschriften, um Opfer von häuslicher Gewalt besser zu schützen. Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass gewalttätige Eltern den Kontakt zu ihren Kindern verlieren können, wenn ihr Verhalten die Sicherheit des anderen Elternteils gefährdet. Ziel der Reform ist es, Kinder in gewaltbelasteten Familien vor weiteren Schäden zu bewahren.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat Änderungen im Familienrecht ausgearbeitet, die Richtern mehr Spielraum geben sollen, den Umgang gewalttätiger Eltern mit ihren Kindern einzuschränken. Bisher müssen Gerichte häusliche Gewalt zwar in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren berücksichtigen, die neuen Regelungen gehen jedoch weiter: Bei konkreter Gefahr für die körperliche Unversehrtheit des Opfers könnten Richter vorübergehende oder dauerhafte Kontaktverbote verhängen.

Der Entwurf des Ministeriums sieht keine pauschalen Verbote vor. Stattdessen sollen Familiengerichte jeden Einzelfall prüfen. Je nach Lage könnten sie auch weniger weitreichende Maßnahmen anordnen, etwa betreute Umgangsregelungen. Das Ziel ist es, Opfern stärkeren Schutz zu bieten, ohne die Flexibilität bei Entscheidungen einzuschränken.

Hubigs Reform ist Teil einer umfassenderen Initiative zur Verbesserung des Familienrechts. Im Mittelpunkt steht der Schutz von Kindern vor den Folgen familiärer Gewalt sowie die Unterstützung von Betroffenen in besonders riskanten Situationen. Sollte der Entwurf verabschiedet werden, erhalten Gerichte klarere Befugnisse, in Fällen von häuslicher Gewalt einzugreifen. Gewalttätige Eltern müssten dann mit eingeschränktem oder ganz untersagtem Kontakt zu ihren Kindern rechnen, sobald Gewalt nachgewiesen ist. Gleichzeitig bliebe Richtern die Möglichkeit, ihre Entscheidungen individuell auf die Bedürfnisse jeder Familie zuzuschneiden.

Quelle