11 May 2026, 02:35

Sanitas-Kampagne für Vorerkrankte entpuppt sich als irreführende Werbung

Schwarze und weiße Zeitungsanzeige für ein gesundheitsbezogenes Produkt, das günstig verkauft wird.

Sanitas-Kampagne für Vorerkrankte entpuppt sich als irreführende Werbung

Der Schweizer Krankenversicherer Sanitas startete eine vielbeachtete Kampagne, in der er volle Zusatzversicherungsleistungen für Menschen mit Vorerkrankungen versprach. Das Unternehmen erhielt für diesen neuen Ansatz sogar den Swiss Insurance Innovation Award. Doch ein aktuelles Urteil stellte fest, dass die Werbung irreführend war, nachdem einem Patienten mit Morbus Crohn die Deckung verweigert worden war.

Sanitas hatte eine breit beworbene Kampagne durchgeführt und behauptet, der einzige Schweizer Versicherer zu sein, der volle Zusatzversicherungen für Vorerkrankungen anbiete. Die Initiative sorgte für großes Medieninteresse und brachte dem Unternehmen den Swiss Insurance Innovation Award für sein individuelles Prämienzuschlagsmodell ein.

Ein Mann mit Morbus Crohn bewarb sich um eine Versicherung und vertraute dabei auf die Werbeversprechen. Stattdessen erhielt er einen standardmäßigen Ablehnungsbescheid. Sanitas begründete dies damit, dass je nach Erkrankung nicht immer ein Angebot unterbreitet werden könne.

Die Fairness-Kommission prüfte den Fall später und urteilte, dass die Werbung von Sanitas unlauter gewesen sei. Die Kampagne habe den falschen Eindruck erweckt, dass alle Antragsteller mit Vorerkrankungen ausnahmslos akzeptiert würden.

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Das Urteil bestätigt, dass die Aussagen von Sanitas nicht mit der tatsächlichen Praxis übereinstimmten. Patienten mit Vorerkrankungen war keineswegs eine Deckung garantiert – trotz der Werbeversprechen. Die Entscheidung zeigt die Diskrepanz zwischen den öffentlichen Bekundungen des Unternehmens und dem tatsächlichen Bewilligungsverfahren auf.

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