Sachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsänderung – fast 1000 Nutzer:innen in wenigen Monaten
Lotta BrandtSachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsänderung – fast 1000 Nutzer:innen in wenigen Monaten
In Sachsen-Anhalt erleichtert ein neues Gesetz die Änderung des rechtlichen Geschlechts. Seit November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz Betroffenen, ihre Eintragungen ohne langwierige Begutachtungen zu aktualisieren. Bisher haben 976 Personen von dieser Regelung Gebrauch gemacht – überwiegend Erwachsene, nur ein kleiner Teil Minderjährige.
Das Gesetz trat Ende 2024 in Kraft und schaffte die bisher erforderlichen umfangreichen Prüfungen vor einer Geschlechtsänderung ab. Von den 976 bearbeiteten Anträgen stammten etwa 40 von minderjährigen Personen. Bei den jüngeren Antragstellern handelte es sich meist um Übergänge von weiblich zu männlich.
Seit Einführung des Gesetzes wurde nur ein Verdachtsfall auf Missbrauch gemeldet. Der Fachverband der Standesämter hat die Reform weitgehend positiv bewertet, prüft jedoch mögliche Nachbesserungen. Einer der Vorschläge sieht vor, dass Personen, die als Mann registriert eine Straftat begangen haben, fünf Jahre warten müssen, bevor sie ihr rechtliches Geschlecht ändern dürfen. Unterdessen bestätigte die Landesregierung, dass lediglich vier Personen nach einer ersten Anpassung eine zweite Änderung vorgenommen haben.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat die Änderung der Geschlechtseintragungen vereinfacht – fast tausend Menschen nutzten das Verfahren in den ersten Monaten. Zwar verliefen die meisten Fälle problemlos, doch die Diskussionen über mögliche Anpassungen des Gesetzes gehen weiter. Künftige Änderungen sollen den Spagat zwischen leichterem Zugang und Schutz vor Missbrauch schaffen.






