Russland verurteilt 22-Jährigen wegen NS-Rehabilitation auf Telegram
Miriam AlbrechtRussland verurteilt 22-Jährigen wegen NS-Rehabilitation auf Telegram
Ein 22-jähriger Mann aus Chabarowsk ist wegen der Rehabilitation des Nationalsozialismus verurteilt worden, nachdem er Nachrichten auf Telegram veröffentlicht hatte. Das Gericht stellte fest, dass seine Online-Aktivitäten gegen russisches Recht verstoßen hätten, indem sie nationalsozialistische Ideologie verbreiteten und historische Verbrechen leugneten.
Im November 2023 hatte der Angeklagte mehrere Beiträge auf Telegram geteilt, die darauf abzielten, die NS-Ideologie zu rechtfertigen. Sachverständige führten sprachwissenschaftliche sowie historisch-politische gutachterliche Untersuchungen durch und bestätigten den illegalen Charakter der Inhalte. Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, dass sein Handeln von nationaler Feindseligkeit und Hass motiviert war, was als erschwerender Umstand gewertet wurde.
Der Mann wurde nach Teil 2, Artikel 354.1, Absatz "v" des russischen Strafgesetzbuchs schuldig gesprochen. Während des Prozesses gestand er seine Schuld ein und zeigte Reue. Seine Zusammenarbeit mit den Ermittlern sowie sein junges Alter wurden als mildernde Umstände berücksichtigt.
Wie das Gericht hörte, leugneten seine Beiträge Hitlers Verantwortung für allgemein anerkannte Gräueltaten. Zudem äußerte er Unterstützung für ukrainische neonazistische Gruppen und versuchte, nationalsozialistisches Gedankengut zu legitimieren. Als Strafe erhielt er eine zweijährige Bewährungsstrafe sowie ein 1,5-jähriges Verbot, Inhalte im Internet zu veröffentlichen.
Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass der Angeklagte einer sofortigen Haftstrafe entgeht, sich jedoch an strenge Auflagen halten muss. Seine Online-Aktivitäten bleiben für die nächsten 18 Monate eingeschränkt. Das Urteil unterstreicht die rechtlichen Konsequenzen für die Verbreitung extremistischer Ideologien in Russland.






