05 April 2026, 06:09

Rezeptfehler kostet Apotheker 400 Euro – wer haftet für das teure Medikament?

Schwarz-weiß-Anzeige für eine Apotheke in Rom mit einem Mann und einer Frau nebeneinanderstehend und Text, der die Dienstleistungen beschreibt.

Rezeptfehler kostet Apotheker 400 Euro – wer haftet für das teure Medikament?

Ein Apothekenbesitzer in Deutschland hat fast 400 Euro verloren, nachdem ein Rezeptfehler eine Patientin mit unerwarteten Kosten belastete. Das Problem entstand, als ein Arzt versehentlich das Aut-idem-Kästchen auf einem Rezept für Palexia (250 mg) nicht deaktivierte. Dadurch war die Apotheke gesetzlich verpflichtet, das teurere Originalpräparat statt eines günstigeren Generikums abzugeben. Die Krankenkasse lehnte anschließend die Übernahme der Mehrkosten ab – sowohl die Patientin als auch der Apotheker blieben auf den Kosten sitzen.

Der Fall nahm seinen Lauf, als die Patientin Palexia (250 mg) mit aktiviertem Aut-idem-Häkchen verschrieben bekam. Diese Markierung zwingt Apotheken rechtlich, exakt das verordnete Markenmedikament auszugeben – selbst wenn ein preiswerteres Generikum verfügbar wäre. Die Apotheke hatte keine andere Wahl, als das teurere Präparat zu dispensieren.

Am Ende musste die Patientin fast 380 Euro aus eigener Tasche zahlen, da der feste Erstattungssatz gekürzt worden war. Die Krankenkasse IKK classic wies die Forderung der Apotheke nach Erstattung der Zusatzkosten zurück und verwies auf Regelungen im Sozialgesetzbuch V (SGB V) sowie regionale Verträge. Der Deutsche Apothekerverband bestätigte später, dass der Rückbelastungsbescheid korrekt sei, da das Rezept nicht die Voraussetzungen für Rabattverträge erfüllte.

Der Apothekeninhaber, der etwa 7.000 Einwohner versorgt, hat bereits mehrfach finanzielle Einbußen durch ähnliche Fälle erlitten. In diesem Fall wurde sein Widerspruch gegen die Rückbelastung abgelehnt. Zudem kämpft er mit zwei Fällen gefälschter Rezepte, die zusätzliche Verluste von 500 Euro verursachten.

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Experten weisen darauf hin, dass solche Streitfälle von den Krankenkassen einzeln geprüft werden – ein zentrales Meldesystem, das erfasst, wie häufig Aut-idem-Fehler vorkommen, gibt es nicht. Der verschreibende Arzt hätte das Problem vermeiden können, indem er einfach das Aut-idem-Kästchen entfernt hätte. Dann hätte die Patientin das Medikament ohne Zusatzkosten erhalten.

Die Apotheke trägt nun die finanzielle Last des Missverständnisses, während die Patientin auf ihren Kosten sitzen bleibt. Ohne Änderungen bei der Rezeptausstellung oder der Erstattungspraxis könnten ähnliche Fälle weiterhin kleine Apotheken und Patienten belasten. Die Entscheidung der Krankenkasse bleibt bestehen – für den Apothekenbesitzer gibt es vorerst keine Lösung.

Quelle