29 June 2026, 04:07

Rentenkommission: Warum Beamte nicht in die gesetzliche Rente sollen

Bofinger warnt vor Integration von Beamten in die gesetzliche Rente

Rentenkommission: Warum Beamte nicht in die gesetzliche Rente sollen

Ein Mitglied der Rentenkommission Deutschlands hat sich gegen Pläne ausgesprochen, Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Peter Bofinger warnte, ein solcher Schritt würde für den Staat eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. In einem aktuellen Interview bezeichnete er dies als eine „massive Doppbelastung für den öffentlichen Sektor“.

Bofinger erklärte, die Übernahme der Beamten in das gesetzliche Rentensystem würde den Staat zwingen, gleichzeitig zwei Kosten zu tragen: Er müsste die Rentenbeiträge für neue Beamte aufbringen und gleichzeitig die Versorgungsbezüge der heutigen Rentner weiter finanzieren. Dieser finanzielle Druck könnte die nächsten 40 Jahre anhalten – bis die heutigen Beamten das Renteneintrittsalter erreichen.

Die Rentenkommission hatte zuvor ein einheitliches Rentensystem für alle Beschäftigten, einschließlich der Beamten, als „ideales Modell für die Alterssicherung“ bezeichnet. Bofinger betonte jedoch, dass die Umsetzung dieses Modells in der Praxis äußerst schwierig wäre. Zudem verwies er auf verfassungsrechtliche Hürden für eine vollständige Integration.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Statt einer Systemreform schlug Bofinger vor, die Gehälter der Beamten zu erhöhen, um die Versorgungslücke zu schließen. Seine Äußerungen folgen jüngsten Forderungen von Barbara Bas, Kollegin von Arbeitsminister Hubertus Heil, Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzugliedern.

Die Debatte über die Beamtenversorgung bleibt weiterhin ungelöst. Bofingers Warnungen unterstreichen die finanziellen und rechtlichen Herausforderungen einer Reform. Vorerst könnten alternative Lösungen wie Gehaltserhöhungen in Betracht gezogen werden, um die Rentenkluft zu überbrücken.

Quelle