Rechtsstreit um verschrotteten Mercedes könnte Abschlepp-Praxis in Deutschland ändern
Ida SchmitzRechtsstreit um verschrotteten Mercedes könnte Abschlepp-Praxis in Deutschland ändern
Ein Rechtsstreit um einen abgeschleppten und verschrotteten Mercedes hat das Landgericht Stuttgart erreicht – mit möglichen Folgen für ähnliche Fälle. Der SL 280 von Andreas Weber, Baujahr 1995, war im Herbst 2024 von einem öffentlichen Parkplatz in Sindelfingen entfernt worden. Nun geht es um die Frage, ob das Fahrzeug zu Unrecht als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft und ohne ordnungsgemäße Dokumentation verschrottet wurde.
Der Konflikt begann, als Webers Auto wegen Überschreitens der bezahlten Parkzeit abgeschleppt wurde. Nach deutschem Recht dürfen Parkplatzbetreiber Fahrzeuge sofort entfernen lassen, wobei die Fahrer die Abschleppkosten tragen – in der Regel zwischen 100 und 600 Euro. Der Bundesgerichtshof bestätigte dies in einem Urteil von Dezember 2025 und erklärte solche Gebühren für angemessen, sofern sie nicht überzogen seien.
Wochen nach dem Abschleppen wurde der Mercedes zum Totalschaden erklärt und verschrottet. Es wurde keine offizielle Verschrottungsbescheinigung ausgestellt, und vor der Pressung wurden Teile entfernt. Weber musste zudem rund 1.000 Euro Lagerkosten zahlen. Er bestreitet die Einstufung als Totalschaden und verweist auf ein unabhängiges Gutachten, das nur geringfügige Mängel feststellte.
Weber fordert nun 20.000 Euro Entschädigung. Die Stadt bot zunächst 4.000 Euro an, erhöhte das Angebot später auf 7.000 Euro. Der ADAC hat sich eingeschaltet und betont, dass Abschleppmaßnahmen verhältnismäßig bleiben und die Kosten angemessen sein müssen. Die Entscheidung des Gerichts könnte künftig ähnliche Fälle prägen.
Das Urteil in diesem Fall könnte einen rechtlichen Maßstab für Streitigkeiten über abgeschleppte und beschlagnahmte Fahrzeuge setzen. Sollte Weber Recht bekommen, könnte dies zu strengeren Kontrollen bei Verschrottungsverfahren und Entschädigungsforderungen führen. Zudem wird die Entscheidung das Verhältnis zwischen den Rechten von Parkplatzbetreibern und dem Schutz von Autohaltern nach deutschem Recht klären.






