21 April 2026, 02:08

Rechtsexperte fordert Reform: Schwarzfahren nicht immer strafbar

Zeichen an einer Zugtür, das Passagiere auffordert, im ÖPNV eine Gesichtsbedeckung zu tragen, mit Text über mögliche Fahrverbote oder Bußen bei Nichtbeachtung, innerhalb eines Glasfensters.

Rechtsexperte fordert Reform: Schwarzfahren nicht immer strafbar

Rechtsexperte Helmut Frister fordert Reform des Schwarzfahrens in Deutschland

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Der Juraprofessor Helmut Frister plädiert für eine Überarbeitung der deutschen Gesetze zur Beförderungserschleichung. Sein Vorwurf: Das aktuelle System belaste die Gerichte unnötig mit Bagatelldelikten. Seine Vorschläge zielen darauf ab, die Justiz zu entlasten, ohne bei schweren Verstößen auf Sanktionen zu verzichten.

Frister stuft einfaches Schwarzfahren – etwa wenn keine Schranken überwunden werden – als zivilrechtliche Angelegenheit ein, nicht als Straftat. Solche Fälle sollten seiner Meinung nach nicht bestraft werden, da ihnen ein erhebliches Unrecht fehle. Stattdessen solle sich das Gesetz auf wirklich verwerfliches Verhalten konzentrieren.

Nach geltendem Recht führt in Deutschland jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe auf Schwarzfahren zurück. Frister kritisiert diesen Ansatz: Strafrecht dürfe nur ultimative Lösung sein. Dennoch lehnt er eine vollständige Abschaffung von Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs ab.

Anders bewertet er das Schwarzfahren im Fernverkehr. 2024 betraf jede achte Anzeige wegen Beförderungserschleichung solche Verbindungen – hier hält Frister strafrechtliche Konsequenzen für vertretbar. Eine pauschale Herabstufung aller Schwarzfahr-Fälle zu Ordnungswidrigkeiten lehnt er ab, da auch dann noch Zwangshaft zu Haftstrafen führen könne.

Seine Reformpläne sehen eine klare Trennung zwischen leichten Verstößen und schweren Vergehen vor. Ziel ist es, überflüssige Gerichtsverfahren zu reduzieren, ohne die Abschreckung bei vorsätzlichem Regelbruch aufzuweichen. Fristers Modell würde den Fokus der Schwarzfahrer-Gesetze von Bagatellen wegverlagern, während strafrechtliche Konsequenzen bei schweren Verstößen – besonders im Fernverkehr – erhalten blieben. Die Änderungen könnten die Prozessflut eindämmen, aber gezielte Abschreckung für bewusste Schwarzfahrer bewahren.

Quelle