14 April 2026, 00:15

Raser mit 103 km/h in 50er-Zone bei Oestertalsperre erwischt – jetzt droht Fahrverbot

Weißer Polizeiwagen vor dem fließenden Verkehr auf einer Straße mit Gras und Bäumen außerhalb der Stadt.

Raser mit 103 km/h in 50er-Zone bei Oestertalsperre erwischt – jetzt droht Fahrverbot

Rasert mit über doppeltem Tempolimit auf der Ebbetalstraße bei der Oestertalsperre erwischt

Ein Autofahrer ist auf der Ebbetalstraße in der Nähe der Oestertalsperre mit mehr als der doppelten erlaubten Geschwindigkeit geblitzt worden. Bei einer routinemäßigen Polizeikontrolle wurde das Fahrzeug in einer 50er-Zone mit 103 km/h gemessen. Der Vorfall führte zu sofortigen Sanktionen gegen den Fahrer und wirft Fragen zur Verkehrssicherheit in der Region auf.

Der Verstoß ereignete sich, als der Fahrer ein Schulkind überholte, das am Straßenrand entlangging. Das Kind war gerade aus einem Schulbus ausgestiegen und bewegte sich zwischen Leitpfosten hindurch. Verkehrspolizisten, die Geschwindigkeitskontrollen durchführten, beobachteten, wie das Auto das Tempolimit um mehr als das Doppelte überschritt.

Von 489 überprüften Fahrzeugen wurde bei jedem fünften Fahrer eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt. Insgesamt erhalten 65 Autofahrer Verwarnungen, 36 müssen mit Bußgeldern rechnen. Der betroffene Fahrer muss nun ein Bußgeld von 320 Euro zahlen, erhält zwei Punkte in Flensburg und einen einmonatigen Fahrverbot.

Er gehört zu drei Fahrern, die im Rahmen der Kontrollen ihren Führerschein verlieren werden. Die Polizei kündigte an, die täglichen Geschwindigkeitsmessungen in dem Gebiet fortzusetzen, um das anhaltende Problem in den Griff zu bekommen.

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Die Strafen für den Fahrer umfassen ein hohes Bußgeld, Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei und ein vorübergehendes Fahrverbot. Die Behörden werden die strengen Kontrollen aufrechterhalten, um die Risiken durch Raserei in der Nähe von Schulen und Wohngebieten zu verringern. Der Fall unterstreicht die Gefahren, die von überhöhter Geschwindigkeit in Bereichen mit besonders schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmern ausgehen.

Quelle