09 May 2026, 23:01

Portugals Verfassungsgericht stoppt erneut Entzug der Staatsbürgerschaft für Schwerverbrecher

Old book with black background and a stamp, text on paper reads "The Genuine Legal Sentence of the High Court of Judiciary of Portugal".

Portugals Verfassungsgericht stoppt erneut Entzug der Staatsbürgerschaft für Schwerverbrecher

In Portugal bleibt der juristische Streit um eine umstrittene Nebenstrafe für Schwerverbrecher weiterhin aktuell. Das Verfassungsgericht hat erneut eine Regelung gekippt, die den Entzug der Staatsbürgerschaft als zusätzliche Sanktion vorsah. Gleichzeitig ist das überarbeitete Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten – allerdings ohne die umstrittene Strafvorschrift.

Die politische Debatte um mögliche Konsequenzen und Anpassungen läuft derweil auf Hochtouren. Das portugiesische Verfassungsgericht erklärte zum zweiten Mal eine ergänzende Sanktion für verfassungswidrig, die es Richtern ermöglichen sollte, verurteilten Schwerverbrechern die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Die Entscheidung betrifft ausschließlich diese spezifische Regelung, während das überarbeitete Staatsangehörigkeitsgesetz in seiner Gesamtheit weiterhin gültig bleibt. Die Sozialistische Partei (PS) positioniert sich klar gegen Versuche, das Urteil zu umgehen, und betont die Notwendigkeit, die gerichtliche Entscheidung zu respektieren.

Die Sozialdemokratische Partei (PSD) hingegen bezeichnet die Änderungen im Gesetz als wichtigen Schritt zur Angleichung an europäische und internationale Standards. Gleichzeitig kündigte die Partei an, das Thema mit den politischen Partnern zu erörtern, die die umstrittene Maßnahme ursprünglich unterstützt hatten. Ein konkreter Vorstoß zur Wiedereinführung der Regelung steht jedoch nicht auf der Agenda – die PSD lehnt jeden Schritt ab, der zu einem institutionellen Konflikt führen könnte.

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André Ventura, Vorsitzender der rechtspopulistischen Partei Chega, übt unterdessen Druck auf die PSD aus. Er fordert, die Änderung des Strafgesetzbuchs mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament durchzusetzen, um die umstrittene Sanktion doch noch zu verankern. Bisher gibt es jedoch keine Anzeichen dafür, dass die regierende Partei diesem Ansinnen nachkommen wird. Mit dem Inkrafttreten des überarbeiteten Staatsangehörigkeitsgesetzes ohne die abgelehnte Strafvorschrift ist die Rechtslage vorerst geklärt. Die politische Diskussion über mögliche Nachbesserungen oder alternative Lösungen wird jedoch weitergehen. Ob es zu einer erneuten Vorlage oder einer Anpassung der Gesetzgebung kommt, bleibt abzuwarten.

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