Polizei NRW gibt gravierende Barriere-Mängel auf ihrer Website zu
Die Polizei Nordrhein-Westfalen hat auf ihrer Website eingeräumt, dass ihre Online-Inhalte Mängel bei der Barrierefreiheit aufweisen. In einer offiziellen Stellungnahme wird bestätigt, dass die Seite die gesetzlichen Vorgaben nach deutschem und EU-Recht nur teilweise erfüllt. Mehrere zentrale Probleme verhindern, dass Nutzer mit Behinderungen uneingeschränkt auf die Informationen zugreifen können.
Die Website entspricht weder den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) noch denen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Auch die internationalen Richtlinien der WCAG 2.1 auf Stufe AA – die globalen Maßstäbe für digitale Barrierefreiheit – werden nicht vollständig umgesetzt.
Videos auf der Seite verfügen nicht über die notwendigen Funktionen für Nutzer mit Hör- oder Sehbeeinträchtigungen. Stumme Clips bieten weder Textalternativen noch Audiodeskriptionen. Bei Videos mit Untertiteln fehlen klare Steuerungsmöglichkeiten, um Untertitel ein- oder auszublenden.
Auch Bilder und Grafiken stellen Hindernisse dar. Alternativtexte sind entweder nicht vorhanden, thematisch unpassend oder in der falschen Sprache verfasst. Audiodateien liegen ohne Transkripte oder Textversionen vor, was sie für gehörlose oder hörgeschädigte Besucher unzugänglich macht.
Strukturelle Mängel beeinträchtigen zudem die Navigation und Lesbarkeit. Überschriften folgen keiner logischen Hierarchie, springen oft zwischen Ebenen oder sind falsch ausgezeichnet. Listen sind nicht korrekt mit den dafür vorgesehenen HTML-Elementen umgesetzt, sondern basieren auf div-Containern oder Zeilenumbrüchen. Tabellen fehlt eine standardisierte Auszeichnung, sodass ihre Struktur für Screenreader nicht erkennbar ist.
Sogar grundlegende Textformatierungen bereiten Probleme: Absätze sind nicht mit den richtigen
-Tags gekennzeichnet, was die Nutzung mit assistiven Technologien zusätzlich erschwert.
Die Polizei hat diese Defizite in ihrer Barrierefreiheitserklärung eingeräumt. Zwar erfüllt die Website teilweise die gesetzlichen Anforderungen, doch die identifizierten Barrieren schränken den Zugang für Menschen mit Behinderungen ein. Im aktuellen Bericht wird kein Zeitplan für die Behebung der Mängel genannt.






