Penguin Random House verklagt OpenAI wegen Urheberrechtsverletzung durch ChatGPT
Lotta BrandtPenguin Random House verklagt OpenAI wegen Urheberrechtsverletzung durch ChatGPT
Der Verlag Penguin Random House hat in München Klage gegen OpenAI eingereicht. Vorwurf: Der KI-Chatbot ChatGPT habe Werke des Kinderbuchautors Ingo Siegner kopiert. Der Verlag wirft dem Unternehmen vor, sein KI-System habe Siegners Bücher widerrechtlich für das Training genutzt und produziere auf Anfrage nahezu identische Inhalte. Die Klage ist Teil einer breiteren juristischen Offensive von Verlagen und Musikschaffenden gegen KI-Firmen.
Im Mittelpunkt des Falls steht Siegners erfolgreiche Kinderbuchreihe "Der kleine Drache Kokosnuss". Penguin Random House behauptet, ChatGPT gebe nach einfachen Nutzeranfragen Textpassagen und Illustrationen aus den Büchern wieder. Der Verlag vergleicht dies mit der illegalen Speicherung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte und wirft OpenAI vor, Siegners Werke ohne Erlaubnis "auswendig gelernt" zu haben.
Bereits im November 2025 hatte das Landgericht München in einem separaten Verfahren der GEMA – der deutschen Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – gegen OpenAI entschieden. Das Gericht urteilte, das Unternehmen habe Urheberrechte verletzt, indem es Songtexte für seine Trainingsdaten nutzte. Nun fordert Penguin Random House ähnlichen Schutz für Autoren und Illustratoren.
Carina Mathern, Verlegerin für Kinder- und Jugendbücher bei Penguin Random House, betonte, die Klage diene dem Schutz kreativer Rechte im Zeitalter der KI. Sie unterstrich die Notwendigkeit fairer Bedingungen, damit Schöpfer ihre Arbeit ohne unbefugte Nutzung fortsetzen könnten. Gleichzeitig bietet ChatGPT Nutzern weiterhin Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum Selbstveröffentlichen von KI-generierten Inhalten an – ein Rat, der angesichts der laufenden Rechtsstreitigkeiten zunehmend paradox wirkt.
Der Fall reiht sich in eine wachsende Zahl von Klagen gegen KI-Entwickler ein, darunter OpenAI, Anthropic, Google, xAI und Meta. Verlage und die Musikbranche stellen zunehmend infrage, wie diese Unternehmen urheberrechtlich geschütztes Material für das Training ihrer Systeme beschaffen und verwenden.
Die Entscheidung des Münchner Gerichts könnte richtungsweisend dafür werden, wie KI-Firmen künftig mit urheberrechtlich geschützten Werken in ihren Trainingsdaten umgehen. Sollte Penguin Random House erfolgreich sein, könnte OpenAI gezwungen werden, seine Datensammelpraxis zu ändern oder betroffene Urheber zu entschädigen. Das Urteil dürfte auch ähnliche Streitfälle in der Verlags- und Unterhaltungsbranche prägen.






