Österreichs neuer Plan: Lohnberichte sollen Gender-Pay-Gap von 17,6 Prozent schrumpfen lassen
Paul MüllerÖsterreichs neuer Plan: Lohnberichte sollen Gender-Pay-Gap von 17,6 Prozent schrumpfen lassen
Österreich will die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen mit einem neuen Gesetzentwurf verkleinern. Der Vorschlag, den Arbeitsministerin Korinna Schumann bei der Bundesregierung eingereicht hat, sieht vor, dass Unternehmen regelmäßig Lohnberichte vorlegen müssen – ein Schritt, der auf die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz von April 2023 zurückgeht.
Die Maßnahme zielt darauf ab, ungerechtfertigte Gehaltsunterschiede zu beseitigen, da Frauen in Österreich im Schnitt 17,6 Prozent weniger verdienen als Männer, selbst bei Berücksichtigung von Teilzeitarbeit und Branchenunterschieden. Kern des Entwurfs ist die Verpflichtung für Unternehmen mit 100 oder mehr Beschäftigten, alle drei Jahre einen detaillierten Lohnbericht zu erstellen. Größere Firmen ab 250 Mitarbeitenden müssen dies sogar jährlich tun. Überschreitet dabei die Lohnlücke fünf Prozent ohne eine nachvollziehbare, geschlechterneutrale Begründung, sind Arbeitgeber gezwungen, korrigierende Maßnahmen zu ergreifen.
Der Gesetzesvorschlag folgt auf die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz, die im April 2023 verabschiedet wurde, um Lohndiskriminierung in den Mitgliedstaaten zu bekämpfen. Österreich und die meisten anderen Länder haben die Frist für die Umsetzung jedoch verpasst. Aktuell beträgt der Gender-Pay-Gap in Österreich 17,6 Prozent – ein Wert, der deutlich über dem EU-Durchschnitt liegt. Studien zeigen, dass Frauen selbst nach Anpassung von Faktoren wie Teilzeitarbeit oder Branchenzugehörigkeit mindestens sechs Prozent weniger verdienen als Männer.
Mit den neuen Regeln soll Österreich näher an die europäischen Standards heranrücken. Die Bundesregierung betont, dass die Maßnahmen nicht nur Transparenz schaffen, sondern auch konkrete Schritte zur Schließung der Lohnlücke erzwingen sollen. Der Gesetzentwurf markiert einen wichtigen Schritt im Kampf gegen geschlechtsspezifische Lohnungleichheit in Österreich. Sollte er umgesetzt werden, müssen Unternehmen künftig nicht nur Lohnunterschiede offenlegen, sondern auch aktiv gegensteuern, sobald diese unrechtmäßig sind.
Ob die Maßnahmen ausreichen, um den Gender-Pay-Gap nachhaltig zu verringern, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Die EU-Richtlinie bleibt dabei der rechtliche Rahmen, an dem sich Österreich nun orientiert – wenn auch mit Verspätung.






