Niedersachsen vereinheitlicht Medikamentenversorgung für Arztpraxen ab Juli
Paul MüllerNiedersachsen vereinheitlicht Medikamentenversorgung für Arztpraxen ab Juli
Einheitliche Vereinbarung für die Arzneimittelversorgung von Praxen in Niedersachsen unterzeichnet
In Niedersachsen ist eine neue, einheitliche Vereinbarung für die Belieferung von Praxen mit Medikamenten unterzeichnet worden. Die Landesapothekerkammer (LAV) und die Krankenkassen einigten sich nach monatelangen Verhandlungen auf das Abkommen, das ein Flickwerk veralteter Regelungen durch ein landesweit gültiges Rahmenwerk ersetzt. Dieses tritt am 1. Juli in Kraft.
Die bisherigen Bestimmungen waren zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen und hatten Verhandlungen notwendig gemacht, um eine vertragliche Lücke zu vermeiden. Beide Seiten verständigten sich auf ein modernes System, das Bürokratie abbauen und die Effizienz steigern soll. Eine Friedenspflicht wurde zweimal verlängert – zunächst bis zum 31. März, dann bis zum 30. Juni –, um während der Übergangsphase eine unterbrechungsfreie Versorgung zu gewährleisten.
Der neue Vertrag führt standardisierte Prioritätsregeln für die Abgabe von Fertigarzneimitteln an Praxen ein. Zudem legt er klare Vergütungssätze für Apotheken fest, die Impfstoffe an Vertragsärzte liefern: pro Dosis beginnen diese bei 80 Cent und steigen auf einen Euro an, sobald vorab definierte Ziele erreicht sind.
Ziel der Reform ist ein kostengünstiges, aber hochwertiges System für die Versorgung mit essenziellen medizinischen Produkten – dazu zählen Medikamente, Impfstoffe und Verbandsmaterialien für Behandlungen oder Notfälle. Anders als in früheren Regelungen gilt die Vereinbarung nun einheitlich in ganz Niedersachsen, ohne regionale Unterschiede.
Der Vertrag tritt am 1. Juli in Kraft und schafft damit ein stabiles, vereinfachtes Rahmenwerk für Apotheken und Ärzte. Er sichert die zuverlässige Versorgung mit Praxisbedarf und reduziert gleichzeitig den administrativen Aufwand. Alle Vertragsärzte im Land unterliegen künftig denselben standardisierten Vorgaben.






