14 April 2026, 06:37

Niederlande reformieren Box-3-Steuersystem: Was Anleger 2028 erwartet

Tortendiagramm, das die Marktkapitalisierungen von Kryptowährungen im Jahr 2016 zeigt, mit Abschnitten für Bitcoin, Ethereum und Litecoin.

Niederlande reformieren Box-3-Steuersystem: Was Anleger 2028 erwartet

Die niederländische Tweede Kamer hat eine umfassende Reform des Box-3-Steuersystems verabschiedet. Das am 12. Februar 2026 beschlossene Gesetzespaket verlagert die Besteuerung von fiktiven Erträgen auf tatsächliche Vermögenszuwächse. Die neuen Regeln sollen ab dem 1. Januar 2028 in Kraft treten – vorausgesetzt, der Senat stimmt zu und die königliche Sanktion wird erteilt.

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Betroffen sind vor allem Privatpersonen mit Vermögen in Box 3, darunter Aktien, ETFs, Investmentfonds, Anleihen und Kryptowährungen. Auch Bankguthaben, Edelmetalle, Zweitwohnungen oder Mietimmobilien könnten je nach endgültiger Ausgestaltung unter das neue System fallen. Eigenheime, Betriebsvermögen und Unternehmensbeteiligungen bleiben hingegen ausgenommen.

Kern der Reform ist die Besteuerung tatsächlicher Wertsteigerungen oder -verluste innerhalb desselben Steuerjahres. Das bedeutet: Anleger könnten Steuern auf Gewinne zahlen müssen, selbst wenn sie ihre Anlagen nicht verkauft haben – was Fragen zur Liquidität aufwirft. Kritiker warnen, dass einige gezwungen sein könnten, Vermögenswerte zu veräußern, um ihre Steuerlast zu decken.

Obwohl die Reform voraussichtlich verabschiedet wird, sind weitere Anpassungen möglich, insbesondere bei der Verlustverrechnung, Freigrenzen und Umsetzung. Betroffen sind nicht nur vermögende Privatpersonen, sondern auch Mittelstandsanleger mit größeren Ersparnissen oder Investitionen.

Nun muss der niederländische Senat über den Gesetzentwurf beraten, bevor er in Kraft treten kann. Bei Zustimmung würde das neue System 2028 starten und den Wechsel von fiktiven Erträgen zu einer Besteuerung realer Vermögenszuwächse einläuten. Anleger müssen sich auf mögliche Steuerpflichten aufgrund von Marktschwankungen einstellen – selbst ohne Verkauf ihrer Anlagen.

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