Neues "Recht auf Reparatur"-Gesetz: Mehr Nachhaltigkeit oder leere Versprechen?
Ida SchmitzNeues "Recht auf Reparatur"-Gesetz: Mehr Nachhaltigkeit oder leere Versprechen?
Die Bundesregierung hat ein neues "Recht auf Reparatur"-Gesetz verabschiedet, das die Lebensdauer elektronischer Geräte verlängern soll. Der von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vorgelegte Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Zugang zu Reparaturen zu erleichtern – Kritiker bemängeln jedoch, dass die Regelungen zu wenig auf Bezahlbarkeit achten.
Das am Mittwoch gebilligte Gesetz folgt einer EU-Richtlinie (EU 2024/1799), die am 31. Juli 2026 in Kraft tritt. Bisher gibt es noch keine EU-weiten Änderungen, und die Mitgliedstaaten bereiten weiterhin nationale Gesetze vor. Frankreich geht seit 2021 mit einem Reparaturbarometer voran, das Transparenz und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen vor Ort sichert – in Deutschland sind konkrete Auswirkungen bisher ausgeblieben.
Janis Ehling, Bundesgeschäftsführer der Linken, fordert, dass Geräte von vornherein reparaturfreundlich konstruiert werden müssen. Er betont, dass Verbraucher:innen einen garantierten Zugang zu Ersatzteilen, Software und Reparaturanleitungen erhalten sollten. Ehling bezeichnet geplante Obsoleszenz als "berechnerten Betrug" und verlangt rechtliche Konsequenzen für Hersteller, die die Lebensdauer von Produkten künstlich verkürzen.
Die Linke kritisiert das aktuelle Gesetz als unzureichend, da es Reparaturen nicht ausreichend verbillige. Ehling macht geltend, dass die Instandsetzung eines Geräts stets günstiger sein müsse als ein Neukauf – doch die geplanten Maßnahmen garantieren dies noch nicht.
Die verabschiedeten Regelungen sind ein Schritt hin zu besseren Reparaturmöglichkeiten in Deutschland. Ob sie jedoch die Kosten für Verbraucher:innen senken und strengere Vorgaben gegen geplante Obsoleszenz durchsetzen, bleibt abzuwarten. Die vollen Auswirkungen der EU-Richtlinie werden sich erst nach ihrer Umsetzung 2026 zeigen.






