Neue Steuerregel beschleunigt Abschreibung von Elektro-Dienstwagen ab Juli 2025
Ida SchmitzNeue Steuerregel beschleunigt Abschreibung von Elektro-Dienstwagen ab Juli 2025
Neue Steuerregel ermöglicht Unternehmen schnellere Abschreibung von Elektro-Dienstwagen
Ab dem 1. Juli 2025 können Unternehmen die Kosten für elektrische Firmenwagen schneller von der Steuer absetzen. Die Änderung gilt jedoch nur für Fahrzeuge, die an oder nach diesem Stichtag erworben werden. Unter bestimmten Voraussetzungen könnten auch einige Leasingverträge begünstigt sein – sofern sie entsprechend strukturiert sind.
Bei Vollamortisations-Leasingverträgen, bei denen die Raten die gesamten Fahrzeugkosten inklusive Finanzierung abdecken, könnten Leasingnehmer die Sonderabschreibung in Anspruch nehmen. Für Unternehmen, die Elektroautos über solche Verträge nutzen, würde dies eine schnellere steuerliche Entlastung bedeuten.
Die aktualisierte Abschreibungsmethode erlaubt es Firmen, im ersten Jahr 75 Prozent des Kaufpreises eines Elektrofahrzeugs geltend zu machen. Die verbleibenden Kosten werden in den folgenden fünf Jahren mit jeweils 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 % abgeschrieben. Normalerweise gelten solche großzügigen Steuervergünstigungen nur für direkte Käufe – nicht für Leasingverträge.
Doch Vollamortisations-Leasing funktioniert anders: Hier muss der Leasingnehmer das Fahrzeug in seiner Bilanz als Vermögenswert ausweisen, als wäre es sein Eigentum. Da die Raten die vollen Fahrzeugkosten decken, wird die Vereinbarung steuerlich wie ein Kauf behandelt.
Schätzungen zufolge haben bereits tausende deutsche Unternehmen in den Jahren 2023 und 2024 Vollamortisations-Leasingverträge für Elektroautos abgeschlossen. Branchenberichte von Verbänden wie dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) oder dem Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) deuten auf eine breite Nutzung hin, auch wenn exakte Zahlen fehlen. Nach der letzten Rate oder dem Ende der Grundmietzeit können Leasingnehmer das Fahrzeug entweder übernehmen oder verkaufen.
Die neuen Regeln treten am 1. Juli 2025 in Kraft. Nur Fahrzeuge, die nach diesem Datum angeschafft werden, qualifizieren sich für die beschleunigte Abschreibung. Unternehmen mit bestehenden Leasingverträgen profitieren nicht – es sei denn, sie schließen neue oder angepasste Verträge unter den aktualisierten Bedingungen ab.
Die Steueränderung schafft einen finanziellen Anreiz für Unternehmen, auf Elektrofahrzeuge umzusteigen. Wer Vollamortisations-Leasing nutzt, könnte dieselben Abschreibungsvorteile wie Käufer beanspruchen. Allerdings gelten nur Verträge, die nach dem 1. Juli 2025 abgeschlossen werden – ältere Vereinbarungen bleiben unberührt.
Da keine genauen öffentlichen Daten vorliegen, ist unklar, wie viele Leasingverträge tatsächlich begünstigt werden. Branchenexperten gehen jedoch davon aus, dass viele Unternehmen bereits jetzt gut positioniert sind, um von der neuen Regelung zu profitieren, sobald sie in Kraft tritt.






