Neue Friedhofsatzung: Höhere Gebühren, mehr Bestattungsoptionen und ein Bereich für Engelskinder
Paul MüllerNeue Friedhofsatzung: Höhere Gebühren, mehr Bestattungsoptionen und ein Bereich für Engelskinder
Überarbeitete Friedhofsatzung: Abstimmung im Stadtrat am 29. April 2026
Eine überarbeitete Friedhofsatzung wird dem Stadtrat am 29. April 2026 zur Abstimmung vorgelegt. Die Änderungen zielen darauf ab, Gebühren anzupassen, neue Bestattungsmöglichkeiten einzuführen und ein nachhaltigeres Finanzierungsmodell für die örtlichen Friedhöfe zu schaffen. Laut Behörden spiegeln die Aktualisierungen steigende Kosten und die Bedürfnisse der Gemeinde wider.
Nach den neuen Regelungen steigen die Preise für Grabstellen, wobei die Stadt weiterhin einen Teil der Kosten subventionieren wird. Die Kostendeckungsrate für die Nutzung der Trauerhalle erhöht sich von 40 auf 60 Prozent. Durch diese Anpassungen sollen jährlich etwa 54.500 Euro zusätzlich eingenommen werden.
Einige Gebühren werden sogar gesenkt, insbesondere für bestimmte Einrichtungen. Zudem dürfen Urnenrasengräber künftig zwei Urnen aufnehmen, und Angehörige können nun personalisierte Grabsteine anbringen. Ein neuer Bestattungsbereich für "Engelskinder" – Kinder, die vor oder kurz nach der Geburt verstarben – wird ohne Aufpreis eingerichtet.
Der Rat begründet die Überarbeitung mit der Notwendigkeit, die Inflation auszugleichen. Ziel sei es, die administrativen und Bestattungskosten vollständig zu decken und gleichzeitig das Finanzierungssystem transparenter und stabiler zu gestalten.
Falls die geänderte Satzung verabschiedet wird, tritt sie noch 2026 in Kraft. Familien, die den Friedhof nutzen, werden angepasste Gebühren, erweiterte Bestattungsoptionen und einen eigenen Bereich für verstorbene Säuglinge vorfinden. Die Änderungen sollen bezahlbare Konditionen mit der langfristigen Erhaltung der städtischen Friedhöfe in Einklang bringen.






