17 June 2026, 19:21

Neue EU-Regel: Ab Juni müssen Unternehmen einen Kündigungsbutton anbieten

Beginn des Widerrufsrechts: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neue EU-Regel: Ab Juni müssen Unternehmen einen Kündigungsbutton anbieten

Ab dem 19. Juni ändert eine neue EU-Regelung, wie Verbraucher Verträge online kündigen. Unternehmen in Deutschland müssen dann einen deutlich gekennzeichneten „Kündigungsbutton“ auf ihren Websites anzeigen. Ziel der Vorschrift ist es, die digitale Vertragsbeendigung für Verbraucher zu vereinfachen.

Die Regelung gilt für Händler, Dienstleister und viele weitere Unternehmen, die nach deutschem Recht operieren. Die Richtlinie wurde in Deutschland bereits umgesetzt, sodass der Button für alle relevanten Verträge verpflichtend wird. Seine Nutzung muss genauso einfach sein wie der ursprüngliche Abschluss des Vertrags.

Wenn ein Verbraucher über den Button kündigt, muss er umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format – etwa per E-Mail – erhalten. Der Button selbst verlängert nicht die gesetzliche Widerrufsfrist, die weiterhin 14 Tage nach Vertragsabschluss oder Warenerhalt beträgt.

Andere EU-Mitgliedstaaten könnten den Button später einführen, da sie die Richtlinie zunächst in nationales Recht umsetzen müssen. Wie das Europäische Verbraucherzentrum mitteilt, haben nicht alle Länder dies bisher getan. Fehlt der Button auf einer Website, könnte sich die Kündigungsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.

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Der neue Button soll digitale Kündigungen für Verbraucher in Deutschland erleichtern. Unternehmen müssen die Vorgabe bis zum 19. Juni umsetzen, um eine Verlängerung der Widerrufsfrist zu vermeiden. Die Regelung ist Teil der laufenden Bemühungen, Verbraucherrechte in der gesamten EU zu harmonisieren.

Quelle